Bausparlexikon

Abschlussgebühr

Mit Abschluss des Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig. Die Höhe richtet sich nach der Bausparsumme. Nach Zahlung der Abschlussgebühr gilt der Bausparvertrag als "eingelöst". 

Allgemeine Bedingungen (ABB)

Die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) enthalten alle für die Rechtsbeziehung zwischen Bausparer und Bausparkasse wesentlichen Vertragsbestimmungen und sind Bestandteil jedes Bausparvertrages. 

Arbeitnehmersparzulage

Arbeitnehmer können jährlich bis zu 470 € vermögenswirksam sparen, beispielsweise durch Einzahlung auf ein Bausparkonto. Der Staat gewährt auf diese vermögenswirksamen Leistungen die Arbeitnehmersparzulage von 9%. Die Arbeitnehmersparzulage ist einkommensabhängig. Die Grenze liegt bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 17.900 € für Ledige bzw. 35.800 € für Verheiratete. Die Arbeitnehmersparzulage wird zunächst vom Finanzamt festgesetzt und nach Ablauf der 7jährigen Bindungsfrist ausbezahlt. Vor Ende dieser Frist ist eine Auszahlung möglich, wenn die Mittel aus dem Bausparvertrag für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden. 

Bauspardarlehen

Zinsgünstiges Darlehen der Bausparkasse, auf das der Bausparer nach Zuteilung des Bausparvertrages einen Rechtsanspruch hat. Beim Bauspardarlehen handelt es sich um ein unkündbares, in der Regel nachrangig abzusicherndes Darlehen, das nur für wohnungswirtschaftliche Maßnahmen verwendet werden darf. Zur Verzinsung und Tilgung ist ein monatlich gleichbleibender Betrag zu leisten. Die Höhe des Darlehens ist in der Regel die Differenz zwischen Bausparsumme und dem angesparten Bausparguthaben. 

Bausparguthaben

Das Bausparguthaben setzt sich zusammen aus Spareinzahlungen, Zinsen,  Bausparprämien, gegebenenfalls vermögenswirksamen Leistungen und Arbeitnehmersparzulage. Nimmt der Bausparer die Zuteilung an, wird das Bausparguthaben zur Auszahlung bereitgestellt. 

Bausparprämie

Auf Antrag des Bausparers zahlt der Staat eine Bausparprämie - auch Wohnungsbauprämie genannt - von 8,8% auf maximal 512 € Einzahlungen pro Jahr an Ledige und auf 1.024 € an Verheiratete. Voraussetzung dafür ist, dass die zu versteuernden Jahreseinkommen bei Ledigen 25.600 € und bei Verheirateten 51.200 € nicht übersteigen. Gezahlt wird die Wohnungsbauprämie ab dem 16. Lebensjahr. 

Bausparsumme

Der Betrag, über den der Bausparvertrag abgeschlossen wird. Nach der Bausparsumme richtet sich die Abschlussgebühr sowie der Regelsparbeitrag und der Tilgungsbeitrag. Die Bausparsumme kann auf Antrag erhöht oder ermäßigt werden. 

Bausparvertrag

Vertrag mit einer Bausparkasse, durch den der Bausparer nach Leistung von Bausparbeiträgen einen Rechtsanspruch auf ein Bauspardarlehen erwirbt. Rechtlich ist ein Bausparvertrag ein gegenseitiger langfristiger Darlehensvorvertrag, der seine Ausgestaltung durch die Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge erhält. Der Bausparvertrag wird über eine bestimmte Bausparsumme abgeschlossen. Der Bausparvertrag wird schriftlich auf einem besonderen Vordruck beantragt und kommt mit Annahme des Antrages zustande. Mit dem Abschluss eines Bausparvertrages wird eine Abschlussgebühr fällig. 

Bewertungsstichtag

Tage, an denen die für jeden Bausparvertrag individuellen Bewertungszahlen ermittelt und die Zuteilungsreihenfolge festgelegt werden. Nach den Richtlinien der privaten Bausparkassen sind dies der 31.3. und 30.9. Die auf die Stichtage bezogenen Zuteilungen erfolgen im jeweils um drei Monate später beginnenden Kalenderhalbjahr. 

Bewertungszahl

Maßzahl zur Ermittlung einer möglichst gerechten Zuteilungsreihenfolge. In der Bewertungszahl kommt zum Ausdruck, wie lange und in welcher Höhe - bezogen auf die Bausparsumme - das Spargeld des Bausparers der Bausparergemeinschaft zur Verfügung stand. Die Bewertungszahl wird jeweils an den Bewertungsstichtagen ermittelt und ist dann für die zugehörige Zuteilungsperiode maßgebend. Durch die Höhe und den Zeitpunkt einer Einzahlung kann diese Bewertungszahl günstig beeinflußt werden. 

Bindungsfrist

Wenn für Bausparbeiträge staatliche Vergünstigungen gewährt werden, dürfen die angesparten Bausparguthaben innerhalb einer gesetzlichen Bindungsfrist von sieben Jahren nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke benutzt werden. 

Effektivzins

Der Zinssatz, der den realen Ertrag oder tatsächlichen Aufwand für eine Geldanlage bzw. Geldaufnahme (Kredit) angibt. In der Regel ist der Effektivzinssatz höher als der Nominalzins, da zusätzliche Kostenbestandteile berücksichtigt sind. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) besteht eine Verpflichtung zur Angabe des Effektivzinses. 

Eigenheimzulage (ab 01.01.2006 vom Staat gestrichen)

Bauherren und Erwerber von eigengenutztem Wohneigentum, deren Jahreseinkommen (= Gesamtbetrag der Einkünfte) im Antragsjahr und im Vorjahr (Durchschnittswert) 35.000 € (Ledige) bzw. 70.000 € (Verheiratete) nicht überschreitet, können auf Antrag im Jahr der Fertigstellung bzw. Anschaffung und in den darauffolgenden sieben Jahren aus einer Bemessungsgrundlage von 125.000 €
Die Einkommensgrenze erhöht sich für jedes Kind im Antragsjahr und Vorjahr um jeweils durchschnittlich 15.000 €

1 % (höchstens 1.250 €) bei Wohnungsneubau und beim Erwerb aus dem Wohnungsbestand (Gebrauchtimmobilie)

der Herstellungs- oder Anschaffungskosten einer Wohnung inklusive der vollen Anschaffungskosten einer Wohnung inklusive der vollen Anschaffungskosten für das Grundstück als Zulage vom Finanzamt ausbezahlt erhalten. Die Förderung kann nur für den Erwerb, Ausbau oder Erweiterung eines Objekts - bei Ehegatten zwei verschiedenen Objekten - in Anspruch genommen werden. Die Inanspruchnahme für ein Folgeobjekt ist nur dann möglich, wenn die Zulage für das Erstobjekt zeitlich nicht voll ausgeschöpft wurde. Bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen können neben dem vorgenannten Fördergrundbetrag zusätzlich eine Kinderzulage von 800 € jährlich für jedes zum Haushalt gehörende Kind gewährt werden.  

Eigenkapital

Persönliches Vermögen, das für die Finanzierung einer Immobilie zur Verfügung steht. Zum Eigenkapital zählen Bargeld, Festgeld, Guthaben auf Sparkonten, Guthaben auf zugeteilten Bausparverträgen, Wertpapiere, bezahlte Grundstücke oder Verwandtendarlehen. Damit die Belastung tragbar bleibt, sollten ca. 20 bis 30 % der zu finanzierenden Summe durch Eigenkapital gedeckt sein.  
Eigenleistungen  
Eigenleistungen sind Bau- und Baunebentätigkeiten, die mit der eigenen Arbeitskraft selbst erbracht werden. Durch Eigenleistungen können bis zu 20% der Baukosten eingespart werden.  

Grunderwerbsteuer

Steuer, die auf den Umsatz von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremdem Grund und Boden erhoben wird. Die Grunderwerbsteuer fällt bei Kauf oder Tausch an und beträgt 3,5 % des Kaufpreises. 

Hypothek

Kurzform für Hypothekendarlehen = langfristiges Darlehen, zu dessen Absicherung ein Grundpfandrecht im Grundbuch eingetragen wird. Kreditinstitute sichern mit der Hypothek ihre Forderungen gegenüber dem Kreditnehmer ab. Ist die Grundschuld nach vollständiger Tilgung des Darlehens erloschen, so ist auch die Hypothek zu löschen. Die Löschung geschieht nicht automatisch, sondern auf Antrag. 

Kinderzulage (ab 01.01.2006 vom Staat gestrichen)

Bauherren und Erwerber, die Anspruch auf eine Eigenheimzulage haben, können für jedes Kind, für das sie im Förderzeitraum einen Kinderfreibetrag oder Kindergeld erhalten, eine Kinderzulage beantragen. Die beträgt 800 € und wird jährlich für die Dauer der Grundförderung gewährt. 

Mindestsparguthaben

Der Betrag, der mindestens angespart werden muss, damit der Bausparvertrag zugeteilt werden muß. Bei der BKM beträgt das Mindestsparguthaben bei den Tarifen F und G (max flex) 40%. 

Mindestsparzeit

Zeitraum von Vertragsbeginn bis zu einem Bewertungsstichtag. Die Mindestsparzeit bei der BKM beim Tarif G (max flex) beträgt 18 Monate bei der Version 1 bzw. 24 Monate bei der Version 2 mit Wahlzuteilung. 

Nominalzins

Der Nominalzins ist der Zinssatz, den ein Kunde für sein Darlehen bezahlen muss.  

Regelsparbeitrag

Der nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) vom Bausparer monatlich zu entrichtende Sparbeitrag als Promillesatz der Bausparsumme. Der Regelsparbeitrag beträgt 3 Promille beim Tarif G (max flex). 

Sondersparzahlungen

Über den Regelsparbeitrag hinaus können jederzeit Sondersparzahlungen geleistet werden. Sie können die Zuteilung des Bausparvertrages beschleunigen. 

Spardauer

Zeit, wie lange die Sparzahlungen auf den Bausparvertrag erbracht werden. 

Sparleistung

Der Geldbetrag, der auf den Bausparvertrag eingezahlt wird. 

Tilgungsbeitrag

Monatlich gleichbleibender Beitrag in Promille Bausparsumme, den der Bausparer zur Verzinsung und Tilgung des Bauspardarlehens zu entrichten hat. Die Höhe des Tilgungsbeitrages richtet sich nach der gewählten Tarifvariante. 

Vermögenswirksame Leistungen

Arbeitnehmer können jährlich bis zu 470 € vermögenswirksam auf einem Bausparvertrag ansparen. Innerhalb bestimmter Einkommensgrenzen wird auf die vermögenswirksamen Leistungen eine Arbeitnehmersparzulage gewährt. 

Zuteilung

Feststellung, dass die Voraussetzungen für die Gewährung eines Bauspardarlehens eingetreten sind. Zu den Zuteilungsvoraussetzungen zählen der Ablauf der Mindestsparzeit, die Erreichung des Mindestsparguthabens sowie bei einigen Bauspartarifen auch die Erreichung einer Mindestbewertungszahl. Da die für die Zuteilung verfügbaren Mittel (Zuteilungsmasse) im wesentlichen von den Spar- und Tilgungsleistungen der Bausparer abhängig sind, ist der Zeitpunkt der Zuteilung bei Abschluss eines Bausparvertrages noch unbestimmt. Die Zeit zwischen Vertragsabschluss und Zuteilung nennt man Ansparzeit oder Wartezeit. 

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