- Startseite
- Förderungen
- Vermögenswirksame Leistungen
9% Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen

Weitsicht rentiert sich:
Nichts einzahlen und trotzdem Kapital aufbauen? Vermögenswirksame Leistungen machen es möglich. Lassen Sie Ihren Arbeitgeber und den Staat für sich sparen! Fragen Sie Ihren Arbeitgeber: Er zahlt Ihnen monatlich bis zu 40 € vermögenswirksame Leistungen. Natürlich können Sie auch selbst einzahlen. Mit Bausparen können Sie den größten Teil davon vermögenswirksam geltend machen.
Jetzt richtig sparen: Der Staat gibt Ihnen für das Bausparen mit vermögenswirksamen Leistungen noch 9 % Sparzulage obendrauf (auf maximal 470 € p.a.). Beim Bausparen bekommen Sie so bis zu 522,30 € (480 € VL und 42,30 € Sparzulage) pro Jahr auf Ihr Bausparkonto ohne einen Cent selbst zu zahlen. Zuzüglich Zinsen für Ihr Guthaben.
Übrigens: Sparzulage gibt es auch auf Fondssparen. Hier erhalten Sie 20 % auf 400 € Förderhöchstbetrag = 80 € pro Jahr. Die Bausparkasse Mainz hat für Sie das passende Angebot.
Die Einkommensgrenzen für die Sparzulage:
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen Alleinstehende: 17.900 €
- Zu versteuerndes Jahreseinkommen Verheiratete: 35.800 €
Ihr Bruttoeinkommen kann wesentlich höher sein!
Wie Sie vermögenswirksame Leistungen auch nutzen wollen: Wir haben das passende Angebot für Sie. Bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung auch, dass Sie beim Bausparen nicht nur vermögenswirksame Leistungen und Sparzulage, sondern auch Wohnungsbauprämie beanspruchen können. Lassen Sie sich am besten persönlichen beraten. Jetzt kostenfreien Beratungstermin anfordern!


