Nutzen Sie den Energieausweis als preiswerte Erstberatung für geplante Modernisierungen

Das könnte wichtig für Sie sein:
Der Energieausweis wird für Bestandsimmobilien schrittweise Pflicht. Für Neubauten ist er es schon. Der Energieausweis erfasst die wichtigsten Gebäudedaten und liefert Informationen über den Energieverbrauch der Immobilie. Er gilt 10 Jahre.
Wer braucht einen Energieausweis?
Jeder, der Immobilien verkauft oder vermietet. Käufer und Mieter von Eigentumswohnungen und Häusern können die Vorlage des Energieausweises verlangen. Das heißt für Sie als Eigentümer:
- Mit einem aktuellen Energieausweis sind Sie ab sofort beim Verkaufen oder Vermieten Ihrer Immobilien eindeutig im Vorteil.
- Der Energieausweis zeigt, ob eine Sanierung Ihrer Immobilie grundsätzlich nötig ist und
- er gibt konkrete Modernisierungsempfehlungen. Damit Sie das Richtige tun.
Der Energieausweis kann also als preiswerte Erstberatung für geplante Modernisierungen genutzt werden. Oder als Basis weiterer Energieberatungen.
Ab wann sind Sie in der Pflicht?
Stichtage für einen Energieausweis sind:
ab 1. Juli 2008: für Wohngebäude mit Fertigstellung bis 1965
ab 1. Januar 2009: für Wohngebäude ab Fertigstellung 1966
ab 1. Juli 2009: für alle unbewohnten Gebäude
Weitere Informationen zum Energieausweis, seinen Kosten und gesetzlichen Regelungen finden Sie hier!
Wir beraten Sie dazu auch gern persönlich. Sprechen Sie uns an!
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