Abgeltungssteuer - Informieren Sie sich rechtzeitig!

Abgeltungssteuer

Ab letztem Jahr wird jeder Kapitalertrag, der über den neuen Sparer-Pauschbetrag hinausgeht, pauschal mit 25 Prozent besteuert. Hatte ein Single früher mehr als 801 € Einnahmen aus Kapitalvermögen (beispielsweise Zinsen) so musste er für den darüber hinausgehenden Betrag Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und evtl. Kirchensteuer bezahlen. Bei Verheirateten liegt die Grenze bei 1.602 €.



Ab vergangenem Jahr wird statt der Einkommensteuer, nach Überschreitung der Obergrenzen, die Abgeltungssteuer abgeführt.

Gerne informieren wir Sie zu den Neuerungen und beraten Sie in allen finanzielle Fragen. Sprechen Sie uns an oder vereinbaren Sie online einen Termin.

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