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Sparerfreibetrag: Weitsicht lohnt sich!

Für Alleinstehende beträgt der Sparer-Freibetrag 750 Euro und für Verheiratete 1500 Euro. Pro Person wird ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51 Euro angerechnet.
Der maximale Freibetrag liegt dann für Alleinstehende bei 801 Euro, für Ehepartner mit gemeinsamer Veranlagung bei 1602 Euro jährlich.
Drucken Sie sich die Anträge aus und schicken Sie uns unterschrieben zu.
- Freistellungsauftrag ab 2009 (pdf)
- Antrag auf Einbehaltung der Kirchensteuer (pdf)
Für weitere Fragen können sich Kunden direkt an ihren zuständigen BKM-Berater oder an unsere Info-Line unter 06131/303 500 wenden.
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