Baukindergeld
BaukindergeldDen Antrag jetzt noch stellen!

Baukindergeld

Familien, die bis zum 31.03.2021 einen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung vorlegen, können vom Baukindergeld profitieren. 

Insgesamt 12.000 € pro Kind beschleunigen Ihren Weg ins erste Familieneigenheim. Beantragen Sie die staatliche Förderung spätestens sechs Monate nach Einzug in Ihr Haus. Lassen Sie sich von den Experten der Bausparkasse Mainz zu Ihren Möglichkeiten beraten, denn der Antrag auf Baukindergeld kann unter bestimmten Bedingungen bis zum 31. Dezember 2023 beantragt werden!

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Baukindergeld für Familien
Mit dem Baukindergeld kommen Familien schneller ins Eigenheim

Was ist Baukindergeld?

Beim Baukindergeld, auch als KfW-Programm 424 bezeichnet, handelt es sich um einen jährlichen Zuschuss der Bundesregierung für Familien mit Kindern sowie für Alleinerziehende. Das Ziel besteht darin, Wohnraum zu fördern und Familien den Erwerb bzw. den Bau ihres ersten Eigenheims zu erleichtern.

Über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren werden Förderberechtigten jeweils 1.200 € Baukindergeld pro Kind ausgezahlt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?

Grundsätzlich können von dem Förderprojekt Eltern bzw. Alleinerziehende eines oder mehrerer leiblicher, aber auch Pflege- oder Adoptivkinder profitieren. Entscheidend ist, dass die Erziehungsberechtigten den Erwerb oder Bau des ersten Eigenheims planen und noch bis 31.03.2021 den Kaufvertrag unterschreiben bzw. die Baugenehmigung erhalten. Zudem darf sich das Haushaltseinkommen nur innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen bewegen.

Haben Sie Fragen zum Baukindergeld oder haben Sie dieses bereits beantragt und möchten sich über Ihre Möglichkeiten informieren, nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf. Unsere kompetenten Experten beraten Sie gerne in allen Finanzierungsfragen!

Welche Voraussetzungen für Baukindergeld müssen erfüllt werden?

Um sich für das Baukindergeld zu qualifizieren und einen entsprechenden Antrag einreichen zu können, gilt es die folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Förderberechtigte Kinder – Es muss ein oder mehrere Kinder in der Familie des Antragstellers geben, auf die folgende Kriterien zutreffen:
    • Das Kind bzw. mindestens eines der Kinder darf das 18. Lebensjahr zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht vollendet haben.
    • Die Eltern bzw. die oder der Alleinerziehende müssen Kindergeld für ihr Kind bzw. mindestens eines ihrer Kinder beziehen.
    • Das Kind bzw. mindestens eines der Kinder des Antragstellers muss nachweislich gemeinsam mit diesem in dem neu erworbenen / gebauten Eigenheim wohnen.
       
  • Einkommensgrenze – Der Erhalt des Baukindergelds ist vom jährlichen zu versteuernden gesamten Haushaltseinkommen abhängig. Die vorgeschriebenen Einkommensgrenzen dürfen nicht überschritten werden.
     
  • Ersterwerb – Bei der Immobilie (Neubau oder Erwerb) muss es sich um das erste Wohneigentum der Familie handeln. War zuvor bereits ein Haus oder eine Wohnung im Besitz (wenn auch zur Vermietung) des Antragsstellers, besteht kein Anspruch auf Baukindergeld.
     
  • Einhalten der Frist – Um das Baukindergeld beantragen zu können, müssen der Kaufvertrag bzw. die Baugenehmigung zwischen dem 01.01.2018 und 31.03.2021 unterzeichnet worden sein bzw. werden.

Voraussetzungen für den Antrag auf einen Blick:

  • Förderberechtigte Kinder müssen vorhanden sein
  • Die Einkommensgrenze darf nicht überschritten werden
  • Nur für Ersterwerb von Wohneigentum
  • Die Antragsfrist beachten
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Wichtig:

Können Sie eine oder mehrere Bedingungen innerhalb der 10-jährigen Laufzeit der Förderung nicht mehr erfüllen, z. B. durch einen Auszug aus der geförderten Immobilie, müssen Sie dies der KfW unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht dann nicht mehr und eventuell ausstehende Zahlungen werden eingestellt. Die einzige Ausnahme: Überschreiten Ihre Kinder im Laufe der Förderung das 18. Lebensjahr, wird der Zuschuss trotzdem für die vollen zehn Jahre ausgezahlt.

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Wie viel Baukindergeld steht Familien zu?

Ob und in welcher Höhe Familien Zuschüsse in Form des Baukindergelds zustehen, hängt von zwei Faktoren ab: Während die vollständige Summe durch die Anzahl der förderberechtigten Kinder bestimmt wird, besteht der generelle Anspruch auf Baukindergeld, sofern die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt werden.

Grundsätzlich handelt es sich beim Baukindergeld um ein Wohnraum-Förderprojekt für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen: Werden alle weiteren Anforderungen erfüllt, doch das zu versteuernde Haushaltseinkommen übersteigt die festgeschriebenen Grenzen, wird der Familie kein Baukindergeld ausgezahlt.

Wo die Höchstgrenzen liegen und wie sich diese entsprechend der Anzahl an förderberechtigten Kindern verschieben, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:

Kinder

Baukindergeld

im Jahr*

Baukindergeld

nach 10 Jahren*

Maximales Haushalts-

einkommen** 
3 Kinder3.600 €36.000 €120.000 €

2 Kinder

2.400 €

24.000 €

105.000 €

1 Kind1.200 €12.000 €90.000 €

*für maximal 10 Jahre. **Zu versteuerndes Einkommen. Bei Überschreitung wird kein Baukindergeld gezahlt.

Wichtig: Erhält eine bezuschusste Familie nach Antragstellung für das Baukindergeld Zuwachs und es gibt fortan statt zwei insgesamt drei förderberechtigte Kinder im Haushalt, wird der Betrag nicht nachträglich aufgestockt. Als Stichtag für die Förderung gilt der Tag der Antragstellung – dabei können lediglich bereits geborene förderberechtigte Kinder berücksichtigt werden.

Vereinbaren Sie einen Termin mit unseren Experten und erfahren Sie, wie viel Baukindergeld Ihnen zusteht.

Ab wann kann das Baukindergeld beantragt werden?

Werden alle Voraussetzungen erfüllt, kann die jährlich ausgezahlte Förderung online über das Zuschussportal der staatlichen Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragt werden. Hierbei sind einige Angaben erforderlich, u. a. bezüglich der Anzahl der Kinder, deren Alter sowie dem gesamten jährlichen Haushaltseinkommen der Familie.

Neben einer Reihe an Unterlagen, die im Zuge der Antragstellung ebenfalls online eingereicht werden müssen, sollten auch die folgenden Fristen nicht außer Acht gelassen werden:

  • Das Baukindergeld gibt es für alle Kaufverträge beziehungsweise Baugenehmigungen, die zwischen dem 1.1.2018 und dem 31.03.2021 neu abgeschlossen oder erteilt wurden. Beantragt werden kannbis 31.12.2023.

  • Für alle Anträge auf Baukindergeld, die ab dem 17.5.2019 bei der KfW gestellt werden, wurde die Antragsfrist von drei auf sechs Monate nach Einzug in die ersterworbene bzw. neu gebaute Immobilie verlängert. Eine Antragstellung vor dem Einzug ist nicht möglich.

Beispiel:
Sie haben den Kaufvertrag für Ihr erstes Eigenheim am 01.03.2021 unterschrieben. Nach aufwendigen Renovierungsarbeiten können Sie am 01.02.2022 einziehen. Der Antrag auf Baukindergeld muss dann bis spätestens 31.07.2022 gestellt werden.

 

 

Antrag Baukindergeld – welche Unterlagen werden benötigt?

 

Damit der Antrag auf Baukindergeld bei der KfW bewilligt wird, müssen diesem mehrere Dokumente beigelegt werden:

  • Kauf- bzw. Bauunterlagen:
    Um den Erwerb einer Immobilie bzw. den Bau eines Eigenheims bescheinigen zu können, kommen jeweils ein Kaufvertrag, ein Grundbucheintrag oder eine Baugenehmigung infrage.
     
  • Kindergeldbescheide:
    Diese dienen als Nachweis, dass bzw. wie viele Kinder mit im betreffenden Haushalt wohnen.

 

  • Meldebescheinigung:
    Aus diesem Dokument wird ersichtlich, dass der Antragssteller mit seinen Kindern bereits in die entsprechende Immobilie eingezogen ist und dass diese als Erstwohnsitz der Familienmitglieder eingetragen wurde.
     
  • Einkommenssteuerbescheide:
    Anhand der Steuernachweise überprüft die KfW das Haushaltseinkommen der Familie. Hierzu sind Einkommenssteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor Eingang des Antrags erforderlich.

 

Wie kann Baukindergeld eingesetzt werden?

Das Baukindergeld wird nach Antragsbewilligung jährlich zum gleichen Zeitpunkt direkt auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Zwar ist es nicht als Eigenkapital zu verstehen, kann jedoch u. a. zur Tilgung eines aufgenommenen Immobilienkredits dienen. Die Förderung kann somit eine Baufinanzierung unterstützen bzw. beschleunigen.

Sie sind bereits auf der Suche nach einer geeigneten Immobilie, die Ihr erstes Familieneigenheim werden könnte? Der BKM ImmobilienService findet Ihre Traumimmobilie für Sie. Eigenheim und Baufinanzierung aus einer Hand – das spart Ihnen wertvolle Zeit, die Sie mit Ihrer Familie verbringen können.

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