
Was ist Baukindergeld?
Beim Baukindergeld, auch als KfW-Programm 424 bezeichnet, handelt es sich um einen jährlichen Zuschuss der Bundesregierung für Familien mit Kindern sowie für Alleinerziehende. Das Ziel besteht darin, Wohnraum zu fördern und Familien den Erwerb bzw. den Bau ihres ersten Eigenheims zu erleichtern.
Über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren werden Förderberechtigten jeweils 1.200 € Baukindergeld pro Kind ausgezahlt, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Wer hat Anspruch auf Baukindergeld?
Grundsätzlich können von dem Förderprojekt Eltern bzw. Alleinerziehende eines oder mehrerer leiblicher, aber auch Pflege- oder Adoptivkinder profitieren. Entscheidend ist, dass die Erziehungsberechtigten den Erwerb oder Bau des ersten Eigenheims planen und noch bis 31.03.2021 den Kaufvertrag unterschreiben bzw. die Baugenehmigung erhalten. Zudem darf sich das Haushaltseinkommen nur innerhalb der vorgeschriebenen Grenzen bewegen.
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Können Sie eine oder mehrere Bedingungen innerhalb der 10-jährigen Laufzeit der Förderung nicht mehr erfüllen, z. B. durch einen Auszug aus der geförderten Immobilie, müssen Sie dies der KfW unverzüglich mitteilen. Ein Anspruch auf die Förderung besteht dann nicht mehr und eventuell ausstehende Zahlungen werden eingestellt. Die einzige Ausnahme: Überschreiten Ihre Kinder im Laufe der Förderung das 18. Lebensjahr, wird der Zuschuss trotzdem für die vollen zehn Jahre ausgezahlt.
Wie viel Baukindergeld steht Familien zu?
Ob und in welcher Höhe Familien Zuschüsse in Form des Baukindergelds zustehen, hängt von zwei Faktoren ab: Während die vollständige Summe durch die Anzahl der förderberechtigten Kinder bestimmt wird, besteht der generelle Anspruch auf Baukindergeld, sofern die oben aufgeführten Bedingungen erfüllt werden.
Grundsätzlich handelt es sich beim Baukindergeld um ein Wohnraum-Förderprojekt für Familien mit geringem oder mittlerem Einkommen: Werden alle weiteren Anforderungen erfüllt, doch das zu versteuernde Haushaltseinkommen übersteigt die festgeschriebenen Grenzen, wird der Familie kein Baukindergeld ausgezahlt.
Wo die Höchstgrenzen liegen und wie sich diese entsprechend der Anzahl an förderberechtigten Kindern verschieben, können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Kinder | Baukindergeld im Jahr* | Baukindergeld nach 10 Jahren* | Maximales Haushalts- einkommen** |
3 Kinder | 3.600 € | 36.000 € | 120.000 € |
2 Kinder | 2.400 € | 24.000 € | 105.000 € |
1 Kind | 1.200 € | 12.000 € | 90.000 € |
*für maximal 10 Jahre. **Zu versteuerndes Einkommen. Bei Überschreitung wird kein Baukindergeld gezahlt. |
Wichtig: Erhält eine bezuschusste Familie nach Antragstellung für das Baukindergeld Zuwachs und es gibt fortan statt zwei insgesamt drei förderberechtigte Kinder im Haushalt, wird der Betrag nicht nachträglich aufgestockt. Als Stichtag für die Förderung gilt der Tag der Antragstellung – dabei können lediglich bereits geborene förderberechtigte Kinder berücksichtigt werden.
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Das Baukindergeld wird nach Antragsbewilligung jährlich zum gleichen Zeitpunkt direkt auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt. Zwar ist es nicht als Eigenkapital zu verstehen, kann jedoch u. a. zur Tilgung eines aufgenommenen Immobilienkredits dienen. Die Förderung kann somit eine Baufinanzierung unterstützen bzw. beschleunigen.
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