Verwendungsmöglichkeiten eines Bauspardarlehens
Das Bausparen dient in erster Line dazu, günstig Wohneigentum zu erwerben oder zu erhalten. Diese besondere Form des Sparens und Finanzierens beruht auf festen Regeln und wird unter bestimmten Voraussetzungen staatlich gefördert. Eine der gesetzlichen Vorgaben besagt, dass das Bauspardarlehen nur für wohnwirtschaftliche Zwecke genutzt werden darf. Der Begriff "wohnwirtschaftliche Verwendung" ist allerdings sehr weit gefasst. Eine Auswahl an möglichen Verwendungen gibt folgende Übersicht:
A
- Abbruchkosten, wenn der Abbruch mit dem Neubau eines Wohngebäudes im Zusammenhang steht.
- Ablösung von Hauskauf- oder Bauschulden
- Alarmanlagen, sofern sie fest an einem Wohngebäude installiert werden
- Altenwohnheim, für den Einkauf in eine Wohnung, nicht für Dienstleistungen im Altenwohnheim
- Anliegerbeiträge
- Architektenhonorar, sofern es sich um Planungen für Wohnzwecke handelt Ausbau (Anbau, Umbau) für Wohnzwecke
- Außenanlagen von Wohngebäuden
- Außenputz bei Wohngebäuden
B
- Badeinbau oder Badrenovierung in Wohngebäuden
- Baunebenkosten, sofern sie im Zusammenhang mit dem Bau von Wohngebäuden stehen
- Bauplatz
- Bodenbeläge, sofern diese fest mit dem Fußboden eines Wohngebäudes verbunden sind
D
- Dachausbau in einem Wohngebäude
- Diebstahlsicherung, sofern diese fest am Wohngebäude installiert ist
E
- Eigentumswohnung für wohnwirtschaftliche Nutzung
- Einbauküche und Einbauschränke, wenn sie feste Bestandteile eines Wohngebäudes sind
- Einfamilienhaus für wohnwirtschaftliche Nutzung
- Einfriedung eines Wohngebäudes
- Elektro-, Gas- und Sanitärleitungen in einem Wohngebäude erneuern bzw. verlegen
- Erbbauzinsablösung bei Wohngebäuden
- Erbschaftssteuer, sofern sie auf Wohngebäude entfällt
- Erschließungsbeitrag bei Wohngebäuden
F
- Fahrstuhl in Wohngebäuden
- Fassadenerneuerung bei Wohngebäuden
- Fenstererneuerung in Wohngebäuden
- Ferienhaus oder Ferienwohnung, wenn dort dauerhaftes Wohnen möglich ist
- Fußbodenerneuerung in Wohngebäuden
- Fußbodenheizung in Wohngebäuden
G
- Garage auf bzw. für Wohngrundstücke
- Gartenerstanlage bei Wohngebäuden
- Grunderwerbsteuer
H
- Hausanschlusskosten bei Wohngebäuden
- Heizungsanlage bei der Modernisierung von Wohngebäuden
I
- Instandsetzung bei Wohngebäuden, sofern die Kosten im Verhältnis zum Verkehrswert des Wohngebäudes nicht unerheblich sind
K
- Kachelöfen für Wohngebäude
- Kanalanschlussgebühr bei Neubau oder Kauf von Wohngebäuden
L
- Leibrente zum Kauf von Wohnraum
- Luftschutzräume bei Wohngebäuden
M
- Maklerprovision bei dem Erwerb von Wohngebäuden oder Baugrundstücken
- Markise, sofern sie fest mit dem Wohngebäude verbunden ist
- Modernisierung von Wohngebäuden
N
- Neubau von Wohneigentum
- Notariatsgebühren, sofern sie im Zusammenhang mit wohnwirtschaftlichen Maßnahmen stehen
P
- Pergola, sofern sie einen wesentlichen Gebäudebestandteil darstellt
- Planungskosten für Wohngebäude
R
- Raumteiler, wenn sie ein wesentlicher Bestandteil von Wohngebäuden sind
- Renovierung von Wohngebäuden
S
- Sauna und Schwimmbad für Wohngebäude
- Schuldentilgung bei wohnwirtschaftlich genutzten Darlehen
- Schutzbauten für Wohngebäude
- Sickergruben für Wohngebäude
T
- Teppichboden, sofern dieser fest mit dem Untergrund eines Wohngebäudes verbunden ist
U
- Umbau von Wohngebäuden
V
- Vermessungskosten bei Wohngebäuden
W
- Wärmedämmung von Wohngebäuden
- Wochenendhaus, wenn es sich für dauerhaftes Bewohnen eignet
Z
- Zentralheizung für Wohngebäude