
Bausparvertrag und Steuererklärung – die wichtigsten Infos im Überblick
Wer sich den Traum vom Eigenheim erfüllen möchte, ist mit einem Bausparvertrag gut beraten. Noch immer ist ein Bausparvertrag eine gefragte Option, um Geld für die eigenen vier Wände anzusparen. Wird mit einer Bausparkasse ein Vertrag geschlossen und die Bausparsumme festgehalten, wird dabei auch ein Zinssatz festgelegt. Mit diesem lässt sich die Immobilie dann zu einem späteren Zeitpunkt finanzieren. Kurzum: Sehr praktisch also!
Doch wie ist der Bausparvertrag aus steuerlicher Sicht zu beurteilen und wie lässt sich hierbei Geld sparen? Alles rund um den Bausparvertrag in der Steuererklärung erfahren Sie im Folgenden.
Der Bausparvertrag und seine Vorteile
- Planungssicherheit: Ein wesentlicher Vorteil beim Bausparen besteht darin, dass Sie bereits von Beginn an eine genaue Vorstellung von den zu erwartenden Zinsen haben, da diese bei Abschluss des Bausparvertrags bereits feststehen. So wissen Sie nicht nur mit welchen, auf das Bauspardarlehen zu zahlenden Zinsen Sie rechnen müssen, sondern auch, welche Zinsen Sie auf das Ersparte erhalten. So können Sie sich beispielsweise die aktuellen niedrigen Zinsen für Ihren Bausparvertrag sichern, trotz zukünftig steigender Zinsen.
- Flexibilität: Außerdem bietet ein Bausparvertrag eine gewisse Flexibilität. Während Sondertilgungen bei herkömmlichen Darlehen oftmals mit höheren Zinsen einhergehen, können Sie hierbei in der Darlehensphase Sondertilgungen in beliebiger Höhe leisten.
- Staatliche Förderungen: Zusätzlich zu den Zinsen sowie der Flexibilität machen staatliche Zulagen das Bausparen attraktiv. Mit diesen Geldgeschenken ist zu rechnen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
Bausparvertrag: Sind Steuern auf Zinsen zu zahlen?
Seit 2009 wird auf private Kapitalerträge die Abgeltungssteuer auf private Kapitalerträge erhoben. Zu privaten Kapitalerträgen zählen zum Beispiel:
- Fondserträge
- Gewinne aus dem Handel mit Wertpapieren
- Zinsen
Somit ist neben dem eigenen Konto oder Depot auch der Bausparvertrag von der Abgeltungssteuer betroffen. Hierbei gilt ein pauschaler Abgeltungssatz von 25 %, zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlags sowie die ggf. anfallende Kirchensteuer. Da es sich dabei um eine Quellensteuer handelt, wird diese vom entsprechenden Kreditinstitut oder der Bausparkasse automatisch abgeführt.
Konkret schließt dies auch Zinsen ein. Obwohl diese beim Bausparvertrag grundsätzlich steuerpflichtig sind, heißt das nicht, dass jede Auszahlung tatsächlich versteuert werden muss. Ein sogenannter Freistellungsauftrag kann zu diesem Zweck sehr sinnvoll sein.
Auch Bausparern bleibt die Steuer also nicht erspart. Prinzipiell ist es zudem leider auch nicht möglich, den Bausparvertrag von der Steuer abzusetzen. Grundsätzlich gilt: Unabhängig davon wie hoch die eigenen Zinsgewinne ausfallen – als Bausparer müssen Sie die erwirtschafteten Guthabenzinsen stets versteuern.
Trotz alledem gibt es auch im Zuge des Bausparens die Option, Steuern zu sparen: Mit einem Freistellungsauftrag ist es möglich, dass ein gewisser Teil der Zinseinkünfte von der Steuerpflicht befreit bleibt. Was genau ein Freistellungsauftrag ist und was es dabei zu beachten gilt, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.