Die Bausparkasse Mainz hat im Juni 2018 die Erlaubnis zum Betreiben des Hypothekenpfandbriefgeschäftes von der BaFin erhalten. Durch die Ausgabe von Pfandbriefen erweitert die BKM ihre vielfältigen Refinanzierungsmöglichkeiten.
Entsprechend § 28 Transparenzvorschriften des geltenden Pfandbriefgesetzes (PfandBG) stellen wir die Angaben in jedem Quartal als PDF zur Verfügung.