
Was Vermieter und Immobilienverkäufer beachten müssen.
Gemäß der EnEV ist bei der Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis auszustellen. Zudem braucht jeder Verkäufer eines Hauses (Ausnahme: denkmalgeschützte Häuser) oder einer Eigentumswohnung einen Energieausweis. Jeder Vermieter braucht einen Energieausweis, sofern die Wohnung oder das Haus nach dem 1. Juli 2008 neuvermietet wurde.
Prüfen Sie mit unserem Energieausweis-Check, ob Sie für Ihr Gebäude einen Energieausweis benötigen und welche Art von Energieausweis erforderlich ist.
Wie lange gilt ein Energieausweis?
Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Wer dazwischen energetische Verbesserungen seines Gebäudes vornimmt, wird allerdings vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis erstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können.
Der politische Streit um den richtigen Energieausweis endete in einem Kompromiss. Weder die Wohnungswirtschaft, noch die Mieter- und Verbraucherverbände konnten sich gänzlich durchsetzen. Dass preiswerte Verbrauchsausweise nun generell bei Gebäuden ab fünf Wohnungen zugelassen werden, freut die Wohnungswirtschaft mit ihren überwiegend größeren Gebäuden. Der "kleine" Eigentümer mit nicht modernisiertem Haus wird zum Bedarfsausweis verpflichtet. Das scheint auf den ersten Blick nur eine kleine Hürde zu sein. Tatsächlich sind zwei Drittel des deutschen Gebäudebestandes aber vor 1978 erbaut worden. Wer also ein nicht modernisiertes, älteres Haus mit weniger als fünf Wohnungen besitzt, sollte bis Oktober 2008 den dann übergangsweise noch zulässigen verbrauchsbasierten Energieausweis erstellen lassen.
Bedarfsorientierter und verbrauchsorientierter Energieausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen - den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Sie unterscheiden sich hauptsächlich in der energetischen Betrachtung des Gebäudes und in ihrer Aussagekraft. Auch preislich sind deutliche Unterschiede zu verzeichnen.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Mit dem Energiebedarfswert wird ein objektiver Wert zum energetischen Zustand des Hauses ermittelt. Der Energiebedarfswert berechnet die Energie, die zum Heizen und für die Warmwasseraufbereitung benötigt wird. Zur Ermittlung des Wertes werden die Heizungsanlagen, die Anlagen zur Warmwasseraufbereitung und die Qualität der Außenwände und des Daches berücksichtigt.
Der Energiebedarfswert sagt nichts über den individuellen Energieverbrauch, der sich durch das Verhalten der Bewohner oder die Lage des Gebäudes ergibt, er ist ein objektiverer Richtwert als der Energieverbrauchskennwert.
Für einen von einem qualifizierten Energieberater ausgestellten Energieausweis müssen Sie mit Kosten von bis zu 700 € rechnen. Bei größeren Gebäuden mit mehreren Wohneinheiten können auch höhere Kosten anfallen.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Bei der Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises wird auf die Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre zurückgegriffen.
Der Vorteil dieses Ausweises ist die einfache, kostengünstige Erstellung. In der Regel fallen für die Erstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises Kosten in Höhe von 50 € bis 100 € an. Bei mehreren Wohneinheiten steigen die Kosten.
Anhand der Verbrauchsabrechnungen der Heizenergie lässt sich nur der durchschnittliche Heizwärmebedarf der Nutzer des Gebäudes ermitteln. Je sparsamer die Bewohner also mit der Heizenergie umgehen, desto günstiger fällt der Energieausweis aus. Eine objektive Einschätzung des tatsächlichen Energiebedarf des Gebäudes ist auf dieser Grundlage nicht möglich.