
FAQ - Bausparvertrag für Kinder
Können Eltern für ihr Kind einen Bausparvertrag anlegen?
Eltern können direkt nach der Geburt des Kindes oder zu jedem späteren Zeitpunkt einen Bausparvertrag im Namen ihres Kindes abschließen. Je früher der Abschluss eines Bausparvertrags erfolgt, desto höher fällt am Ende das ersparte Guthaben aus.
Können Großeltern einen Bausparvertrag für ihre Enkelkinder anlegen?
Ja, auch Großeltern können im Namen ihres Enkelkindes einen Bausparvertrag abschließen. Erforderlich ist jedoch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Möglich ist auch, dass Großeltern den Bausparvertrag auf ihren Namen laufen lassen und dann auf den Namen des Kindes übertragen, sobald es volljährig ist.
Dürfen andere Personen in den Bausparvertrag einzahlen?
Ja, jeder kann auf den Bausparvertrag einzahlen. Einzahlungen sind sowohl in Form von Ratenzahlungen als auch in Einmalzahlungen möglich. In der Regel erhalten Sie mit dem Bausparvertrag eine Kontonummer für das Bausparkonto. Freunde, Verwandte oder Bekannte können Geld auf dieses Konto einzahlen.
Muss das Ersparte später in Immobilien investiert werden?
Nein, junge Menschen können das Bausparguthaben für andere Zwecke einsetzen und müssen somit nicht zwangsläufig in eine Immobilie investieren. Auch wenn sie später staatliche Förderung in Form einer Wohnungsbauprämie erhalten, können sie das ersparte Guthaben einmalig für andere Zwecke ausgeben. Dies gilt aber nur, wenn die Person bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre ist.
Wie lange beträgt die durchschnittliche Ansparzeit?
Die Ansparleistung bestimmt die Länge der Ansparzeit. Die Ansparphase liegt in der Regel bei sechs bis acht Jahren.
Können mehrere Bausparverträge auf eine Person eröffnet werden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist die staatliche Bausparförderung nur für einen einzigen Bausparvertrag erhältlich.