
Die Privathaftpflichtversicherung sollte jeder haben
Häufig werden unbegründete Schadensersatzansprüche durch Dritte gestellt, oder die Schuldfrage ist nicht eindeutig geklärt. Auch in diesem Fall können Sie die Leistungen Ihrer Privathaftpflichtversicherung in Anspruch nehmen. Die umstrittene Schuldfrage wird in Ihrem Sinne geprüft und unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen.
Manchmal reicht schon eine kleine Unachtsamkeit im täglichen Leben, die einen großen Schaden verursachen kann. Wer jetzt nicht über eine gute Privathaftpflichtversicherung abgesichert ist, muss mit erheblichen finanziellen Belastungen rechnen. Denn wenn Sie einem anderen Schaden zufügen, sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, entsprechenden Ersatz zu leisten. Und das unbegrenzt in Höhe und Dauer. So kann es zum Beispiel bei Personenschäden passieren, dass Sie ein Leben lang für die Behandlung und Pflege der verletzten Person aufkommen müssen.
Gut, wenn Sie sich dann auf die starken Leistungen der Privathaftpflichtversicherung der INTER Versicherungsgruppe verlassen können!
Diese Schäden werden für Sie über die Privathaftpflichtversicherung beglichen:
- Sachschäden (Reparaturkosten oder Ersatz für zerstörte Sachen)
- Personenschäden (z.B. die Kosten ärztlicher Behandlungen, Krankenhauskosten, Schmerzensgeld)
- Vermögensschäden resultierend aus Personenschäden (z.B. kurzfristiger Verdienstausfall oder sogar lebenslange Rente)
- Vermögensschäden resultierend aus Sachschäden (z.B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall)
Und zwar als:
- Fußgänger, Radfahrer, Sportler
- Aufsichtsperson minderjähriger Kinder
- Eigentümer oder Mieter eines selbstgenutzten Einfamilienhauses oder einer Wohnung
Ihre unverheirateten Kinder sind automatisch mitversichert
- solange sie noch zur Schule gehen
- eine unmittelbar anschließende Ausbildung oder Studium absolvieren.
Privathaftpflichtversicherung in drei bedarfsorientierten Varianten
Beispiel für Leistungen der einzelnen Varianten
Schadenfall | Basis - gute und preisgünstige Grundabsicherung | Exklusiv - sehr gute und umfassende Absicherung | Premium - besonders starke Leistungen |
---|---|---|---|
Versicherungssumme pauschal für Personen- und Sachschäden | 6.000.000 € | 8.000.000 € | 10.000.000 € |
Versicherungssumme für Vermögensschäden | 1.000.000 € | 1.000.000 € | 1.000.000 € |
Mietsachschäden (Beschädigung von Räumen in Gebäuden) | bis 500.000 € | bis 1.000.000 € | bis 1.000.000 € |
Tankanlangen für Heizöl | nicht versichert | bis 5.000 Liter | bis 10.000 Liter |
Sachschäden durch Gefälligkeiten | nicht versichert | bis 5.000 € | bis 7.500 € |
Bestimmte selbstständige nebenberufliche Tätigkeiten bis zu 6.000 € Umsatz im Jahr | nicht versichert | nicht versichert | versichert |
Weitere Infos zur Privathaftpflichtversicherung
Warum die Privathaftpflichtversicherung so wichtig ist
Rund 30% der deutschen Haushalte haben laut einer Allensbach-Umfrage keine Privathaftpflichtversicherung. Sie unterschätzen das enorm hohe Risiko und sind sich nicht bewusst, welche Konsequenzen ein Unfall auf ihr Leben haben kann. Die Privathaftpflicht ist ein Muss, denn nach deutschem Recht haftet jeder für den Schaden, den er anderen zufügt und das in unbegrenzter Höhe und ein Leben lang.
Daher ist die Frage, ob eine Private Haftpflichtversicherung sinnvoll ist, mit einem klaren und eindeutigen "Ja" zu beantworten. Die Privathaftpflicht schützt vor den bedrohlichsten Risiken und ist unersetzlich.
Kleinere Schäden, wie z. B. das Verschütten eines Rotweinglases auf einer Feier bei Freunden, sind finanziell meistens verkraftbar und können zur Not aus eigener Tasche gezahlt werden.
Schnell kann es aber auch zu folgenschweren Unfällen kommen, insbesondere dann, wenn Menschen dabei zu Schaden kommen. Als Verursacher sind Sie für alle daraus resultierenden Kosten verantwortlich. Angefangen bei Krankenkosten über den Verdienstausfall und Schmerzensgeld bis hin zu eventuell notwendigen Pflegekosten kann sich das schnell zu weit über einer Million Euro summieren. Diese Schuld besteht ein ganzes Leben lang und bedeutet für viele den finanziellen Ruin.
Mit einer Privathaftpflichtversicherung sind Sie vor diesen Folgen geschützt. Haben Sie einen Schaden verursacht, prüft die Versicherung zunächst die Schuldfrage. Auch das ist ein großer Vorteil, denn ohne Versicherungsschutz müssen Sie sich mit den Forderungen des Geschädigten oder dessen Rechtsanwälte auseinandersetzen. Ist die Schuldfrage eindeutig geklärt, übernimmt die Privathaftpflichtversicherung alle Kosten bis hin zur vereinbarten Deckungssumme.
Die Höhe der Versicherungssumme können Sie selbst wählen, sie sollte allerdings mindestens drei Millionen Euro betragen, damit sichergestellt ist, dass auch langjährige und finanziell aufwendige Schäden komplett von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden. Empfehlenswert sind pauschale Deckungssummen von fünf und mehr Millionen Euro, da aufwendige Behandlungsmethoden und immer häufiger auch Gerichtskosten die Schadenssummen in die Höhe treiben.
Fazit: Ohne eine Private Haftpflichtversicherung können Schäden, die Sie bei anderen verursachen, schnell in den finanziellen Ruin führen, da Sie lebenslang und in unbegrenzter Höhe haftbar sind. Die Privathaftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Versicherungen, auf die keiner verzichten sollte.
Privathaftpflichtversicherung bietet umfangreichen Schutz
Prinzipiell werden alle Kosten für Schäden übernommen, die die versicherte Person anderen Menschen unabsichtlich zufügt. Wird etwas mit Vorsatz beschädigt oder eine Person absichtlich verletzt, zahlt die Privathaftpflicht keinen Schadensersatz.
Die Versicherungsgesellschaften prüfen Schadensersatzansprüche genau und zahlen nur, wenn der Versicherte auch tatsächlich Schuld an einem Schaden ist. Unbegründete Ersatzansprüche werden abgewiesen, zur Not sogar vor Gericht. In diesem Fall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung auch die Kosten des Rechtsstreites.
Generell kommt die Privathaftpflichtversicherung für den finanziellen Ersatz von Sachschäden, Personenschäden und Vermögensschäden auf.
Sachschäden entstehen durch die Beschädigung oder komplette Zerstörung fremden Eigentums. Über die Privathaftpflichtversicherung ist die Reparatur bzw. der Ersatz abgedeckt.
Personenschäden entstehen durch Verletzungen, Gesundheitsschädigungen oder den Tod eines Menschen. Die Privathaftpflicht übernimmt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Heilung und Entschädigung der verletzten Person und der Versorgung von Hinterbliebenen stehen. Das sind Behandlungskosten und Krankentransportkosten. Darüber hinaus werden Schmerzensgelder und sogar dauerhafte Renten- oder Pflegezahlungen übernommen.
Bei Vermögensschäden ist weder eine Person noch eine Sache unmittelbar zu Schaden gekommen, sondern es wurde durch schuldhaftes Verhalten einem anderen ein finanzieller Verlust zugefügt. Beispielsweise können durch Auslösen eines Fehlalarms erhebliche Kosten durch einen unnötigen Feuerwehreinsatz anfallen. Auch entgangene Gewinne gehören zu den Vermögensschäden.
Übersicht Schadensart und Leistungen zum Schadensersatz der Privathaftpflichtversicherung
Art des Schadens | Leistung der Privaten Haftpflichtversicherung |
---|---|
Sachschaden: Verlust / Zerstörung | Wiederbeschaffung, Einkommensverlust, Ausfallkosten |
Sachschaden: Beschädigung | Reparatur, Ausfallkosten, Wertverlust, Einkommensverlust |
Personenschaden: Verletzung | Heilungskosten, Einkommensverlust, Pflegekosten, Prothesen, Umbaukosten für Kfz und Wohnung (z. B. behindertengerechter Umbau), Schmerzensgeld |
Personenschaden: Tod | Beerdigungskosten, Rente für Unterhaltsberechtigte |
Vermögensschaden: entgangener Gewinn | Kosten, Geld |
Welche Leistungen von der Privathaftpflichtversicherung nicht übernommen werden
Nicht alle Schäden werden von der Privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Es gibt einige Fälle, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Zwar sind Schäden, die durch fahrlässiges und grob fahrlässiges Handeln verursacht wurden versichert, vorsätzlich verübte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Daneben sind weitere Schäden und Risiken nicht versichert.
Für folgende Schäden werden von der Privathaftpflichtversicherung keine Ersatzleitungen gezahlt:
- Schäden, die mit Vorsatz herbeigeführt wurden
- Eigene Schäden, die Sie selbst erleiden
- Von Familienangehörigen untereinander verursachte Schäden
- Schäden von Lebenspartnern, die in dem gleichen Vertrag mitversichert oder die mit Ihnen in einer häuslichen Gemeinschaft leben
- Schäden aus einem strafbaren Vergehen
- Schäden und Geldstrafen durch Vertragspflichtverletzungen
- Schäden an geliehenen, gemieteten oder gepachteten Gegenständen. Allerdings sind in der Regel Mietsachschäden im Rahmen der Privathaftpflicht mit versichert (z. B. Schäden an Sanitärobjekten, an Türen oder Böden)
- Schäden, die bei Freundschaftsdiensten oder Gefälligkeitsarbeiten verursacht werden
- Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs entstehen. Für Schäden, die durch Sie als Halter eines Kfz entstehen, tritt die Kfz-Haftpflichtversicherung ein
- Für Schäden, die Ihr Hund oder Ihr Pferd verursacht, wird eine Tierhalterhaftpflicht benötigt
- Für Schäden, die Sie bei der Jagd verursachen, wird eine Jagdhaftpflichtversicherung benötigt
Private Haftpflichtversicherung: Höhe der Selbstbeteiligung und Anzahl der schadensfreien Jahre entscheiden
Auf der Suche nach einer Privaten Haftpflichtversicherung stehen viele vor der Frage, ob sich ein Tarif mit einer Selbstbeteiligung lohnt. In den meisten Fällen ist es nicht sinnvoll und die Selbstbeteiligung lohnt sich finanziell nicht. Sie senken zwar mit einer Selbstbeteiligung Ihre Beiträge zur Privathaftpflichtversicherung. Und je höher die Selbstbeteiligung ist, desto niedriger werden die Versicherungsprämien. Allerdings sind die Prämien für die Private Haftpflichtversicherung schon ziemlich günstig. Und alle Schäden, die im Rahmen der Selbstbeteiligung liegen, müssen Sie komplett aus eigener Tasche zahlen. In diesem Zusammenhang ist es eher fraglich, ob sich eine Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung lohnt.
Je nach Tarif bieten die Versicherungen Selbstbeteiligungen zwischen 125 Euro und 250 Euro an. Ein Vergleich der Jahresprämien für die Privathaftpflichtversicherung mit und ohne Selbstbeteiligung zeigt, dass je nach Höhe der Selbstbeteiligung der Rabatt zwischen 10 Euro und 20 Euro liegt.
Der Rabatt von 20 Euro bei einer Selbstbeteiligung von 250 Euro macht sich nach 12,5 schadensfreien Jahren finanziell bemerkbar. Sollten Sie vorher Ihre Private Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen, zahlen Sie durch die Selbstbeteiligung mehr, als wenn Sie den regulären Jahresbeitrag ohne Selbstbeteiligung gezahlt hätten.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung mit Selbstbeteiligung nicht sinnvoll und lohnt sich in der Regel nicht, bzw. nur wenn Sie die Versicherung nicht in Anspruch nehmen. Daher sollten Sie genau prüfen und sich ausrechnen, ab wie viel schadensfreien Jahren sich eine Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung lohnt.
Auf der anderen Seite sollten Sie nicht unbedingt jeden Bagatellschaden unterhalb von 100 Euro bei Ihrer Privaten Haftpflichtversicherung einreichen. Es besteht die Gefahr, dass Ihnen die Privathaftpflichtversicherung von der Versicherungsgesellschaft gekündigt wird. Der Verwaltungsaufwand um einen Schaden in Höhe von 100 Euro zu ersetzen, ist für die Versicherung teurer als der Schadensersatz an sich. Aus diesem Grund gewähren die Gesellschaften auch den Rabatt, sofern Sie eine Selbstbeteiligung bei der Privathaftpflichtversicherung vereinbaren.