
Detailinfos zu den Leistungen
Mit der Wohngebäudeversicherung sind Ihr Haus und alle seine fest mit ihm verbundenen Bestandteile geschützt.
Abgesichert sind Schäden, die aus folgenden Ursachen entstehen:
- Brand, Blitzschlag oder Explosion
- Leitungswasser (z.B. durch Rohrbruch oder Frost)
- Sturm oder Hagel
Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Haus auch gegen Elementarschäden ab, wie zum Beispiel:
- Überschwemmung
- Erdrutsch
- Erdbeben
- Lawinen
- Schneedruck
Wohngebäudeversicherung in drei bedarfsorientierten Varianten
Beispiel für Leistungen der einzelnen Varianten
Schadenfall | Basis - gute und preisgünstige Grundabsicherung | Exklusiv - sehr gute und umfassende Absicherung | Premium - besonders starke Leistungen |
---|---|---|---|
Überspannungsschäden durch Blitz | Bis 2 % der Versicherungssumme*, max. 7.500 € | Bis 5 % der Versicherungssumme* | Bis 100 % der Versicherungssumme* |
Schäden an Photovoltaikanlagen | Bis 4% der Versicherungssumme*, max. 10.000 € | Bis 4% der Versicherungssumme*, max. 15.000 € | Bis 10% der Versicherungssumme*, max. 25.000 € |
Grafitischäden an Ein- und Zweifamilienhäusern | Nicht versichert | Bis 500 €, 250 € Selbstbeteiligung, Jahreshöchstentschädigung: 1.000 € | Bis 100% der Versicherungssumme* |
Grobe Fahrlässigkeit, wenn diese ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles ist | Bei Schäden bis 5.000 € | Bei Schäden bis 25.000 € | Bei Schäden bis 100% der Versicherungssumme* |
Auf Wunsch: Versicherungsschutz "All-Risk" gegen unbenannte Gefahren bis 50.000 € | |||
Prämienfreistellung bei Arbeitslosigkeit |
*In der Gleitenden Neuwertversicherung multipliziert mit dem im Zeitpunkt des Versicherungsfalles für den Vertrag geltenden Gleitenden Neuwertfaktor ((Abschnitt "A" § 12 Nr. 2b) VGB 2008).
Weitere Infos zur Wohngebäudeversicherung
Warum die Wohngebäudeversicherung für Hausbesitzer wichtig ist
Mit der Wohngebäudeversicherung sichern Sie Ihr Wohneigentum gegen Gefahren ab, die sehr große Schäden bis hin zum Totalverlust zur Folge haben können. Daher braucht praktisch jeder Immobilien-Besitzer eine Wohngebäudeversicherung, die ihn vor den finanziellen Folgen eines solchen Schadens schützt.
Insbesondere dient eine Wohngebäudeversicherung der Absicherung bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Sturm (ab Windstärke 8), Hagel und Wassereinbruch (Leitungswasser). Da Immobilien in der Regel einen erheblichen Wert haben, ist der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sehr sinnvoll. Die Reparatur von Schäden, die durch Feuer, Sturm und Leitungswasser verursacht werden können, ist meist mit sehr hohen Kosten verbunden, die schnell zu einer finanziellen Überlastung führen können. Bei einem Totalverlust, z. B. durch einen Brand steht man leicht vor dem finanziellen Ruin. Daher ist eine Wohngebäudeversicherung sinnvoll für jeden Hausbesitzer und unbedingt zu empfehlen.
Auch der Bauherr braucht eine Wohngebäudeversicherung, da sie üblicherweise von der finanzierenden Bank zur Sicherung der Hausfinanzierung verlangt wird. Hier bieten viele Versicherungen einen besonderen Service an. Während der Bauphase schließt der Bauherr die Feuerrohbauversicherung ab, die den Neubau vor Schäden durch Feuer, Blitzschlag und Explosion absichert. In der Regel ist diese Versicherung kostenfrei, wenn nach Fertigstallung des Hauses bei der gleichen Versicherung eine Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wird.
Sind Sie Eigentümer einer Eigentumswohnung, sollten Sie zusammen mit den anderen Eigentümern ebenfalls eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Normalerweise erledigt das der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft und die Beiträge werden über die Nebenkosten mit den einzelnen Wohnungsinhabern abgerechnet.
Fazit: Eine Wohngebäudeversicherung ist für alle Immobilien-Besitzer sehr sinnvoll und dringend zu empfehlen. Die Wohngebäudeversicherung schützt Ihr wertvolles Eigentum vor den Gefahren, die von Feuer, Sturm, Hagel und Leitungswasser ausgehen und bewahrt Sie im Fall eines Schadens vor den meist enormen finanziellen Folgen.
Welche Leistungen beinhaltet sie und welche Kosten werden übernommen?
Womit Sie im Fall der Fälle rechnen können
Generell werden von der Wohngebäudeversicherung alle Schäden beglichen, die durch Sturm (ab Windstärke 8) und Hagel, Feuer (durch Brand, Blitzschlag, Explosion und Implosion) sowie durch Leitungswasser verursacht werden. Der Schadensersatz erfolgt bis zur abgeschlossenen Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung. Da in der Wohngebäudeversicherung mehrere Risiken abgesichert sind, spricht man auch von der "verbundenen Wohngebäudeversicherung".
Der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung erstreckt sich auf das komplette Gebäude und auf alle Dinge, die fest damit verbunden sind und somit nicht zum Hausrat gehören. Sie stellt damit die Ergänzung zur Hausratversicherung dar. Fest mit dem Haus verbunden sind z. B. Fenster, Türen, Einbauküchen, Alarmanlagen, Parabolantennen (Satellitenschüssel) und fest montierte Sonnenmarkisen. Daneben können Sie auch alle Nebengebäude, die sich auf Ihrem Grundstück befinden mit in die Wohngebäudeversicherung aufnehmen. In diesem Fall sind auch Garage, Gartenhäuschen und Carport mit versichert.
Im Fall eines Schadens, der durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser an Ihrem Wohneigentum verursacht wurde, werden von der Wohngebäudeversicherung neben dem reinen Ersatz oder der Reparatur der beschädigten Gebäudeteile auch viele der damit verbundenen Folgekosten übernommen.
Dazu gehören in der Regel folgende Kosten:
- Aufräumungs-, Abbruch- und Entsorgungskosten, beispielsweise nach einem Sturm oder einem Brand
- Kosten für die Beseitigung umgestürzter Bäume
- Bewegungs- und Schutzkosten, wenn zur Reparatur Einrichtungsgegenstände ausgeräumt oder Gebäudeteile vor weiteren Schäden geschützt werden müssen
- Dekontaminationskosten von belastetem Erdreich, beispielsweise wenn die bei einem Brand entstehenden Giftstoffe über das Löschwasser in den Boden gelangt sind
- Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen, beispielsweise die Forderung nach besonderen Wärmedämmmaßnahmen entsprechend aktueller Wärmeschutzverordnung an einem durch Brand geschädigten Haus, das 1965 errichtet wurde
- Private Mietausfälle, falls Mietwohnungen aufgrund der Schäden unbewohnbar sind
- Ersatz von Mehrkosten durch Preissteigerungen zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Wiederherstellung
Ebenso sind in der Wohngebäudeversicherung die Risiken von Naturkatastrophen, wie z. B. Hochwasser, Rückstau durch Starkniederschläge, Schneedruck, Lawinen, Erdrutsch und Erdbeben abgesichert. In den letzten Jahren treten besonders Hochwasser und Starkregen vermehrt auf und werden immer unberechenbarer. Daher ist eine Absicherung gegen Naturkatasthrophen ein sehr wichtiger Bestandteil der Wohngebäudeversicherung, besonders für Hausbesitzer in gefährdeten Regionen.