
Gewinnen Sie hier einen ersten Eindruck von den günstigen Darlehen der KfW Bank, den Steuervorteilen für Handwerkerdienstleistungen, den regionalen Fördermitteln und den öffentlichen Förderungen für Energieberaterkosten. Verschenken Sie kein Geld! Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus. Wir helfen Ihnen bei der Beantragung.
Sie legen bei der Umsetzung Ihrer Eigenheimpläne Wert auf Energieeffizienz oder Barrierefreiheit? Dann können Sie Ihre Mainzer Baufinanzierung mit einem Förder-Darlehen der KfW-Bank kombinieren. Die Beantragung übernehmen wir für Sie. Wenn Sie z. B. ein neues KfW-Effizienzhaus oder ein vergleichbares Passivhaus bauen oder kaufen, erhalten Sie einen zinsgünstigen Förderkredit bis 100.000 € je Wohneinheit.
Wenn Sie eine Bestandsimmobilie energetisch sanieren wollen, erhalten Sie ebenfalls bis 100.000 € Förderdarlehen pro Wohneinheit. Auch der altersgerechte Umbau lässt sich auf diese Weise günstiger finanzieren.
Zusätzlich gibt die KfW-Bank Tilgungszuschüsse. Der Förderkredit muss also nicht komplett zurückgezahlt werden.
Wenn Sie einen vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) akzeptierten Energieberater konsultieren, erhalten Sie einen Zuschuss von 60 % der förderfähigen Beratungskosten. Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt maximal 800 € für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. bis zu 1.100 € für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Ob der Energieberatungsbericht eine Komplettsanierung zu einem KfW-Effizienzhaus oder einen Sanierungsfahrplan zur Schritt für Schritt Sanierung beleuchtet, kann der Hauseigentümer selbst entscheiden. Genutzt werden kann diese Beratung für Wohngebäude, für die bis zum 31. Januar 2002 ein Bauantrag gestellt bzw. eine Bauanzeige erstattet wurde.
Auch Bund, Länder und Gemeinden stellen öffentliche Förderungen für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien zur Verfügung. Gutes Geld, auf das Sie sicher nicht verzichten möchten. Da die Förderungen je nach Region unterschiedlich sind, kann Ihnen der BKM Fachberater in Ihrer Nähe am besten Auskunft geben. Er kennt alle Möglichkeiten und berät Sie gern kostenlos und unverbindlich zu allen Förderungen, die Sie persönlich in Anspruch nehmen können.
Keine Angst vor Handwerkerrechnungen. Auch hier gibt es Förderungen vom Staat für den Erhalt Ihres Eigenheims. Sie bekommen von Ihrem Finanzamt bis zu 20 % von maximal 4.000 € Lohnkosten pro Jahr zurück. Das sind bis zu 800 €, mit denen Ihnen der Staat unter die Arme greift. Wichtig: Auf Anfrage des Finanzamts muss eine Rechnung bzw. ein Überweisungsbeleg vorgehalten werden können.