Exklusiv für Arbeitnehmende!
Arbeitnehmersparzulage | |
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Zulagensatz | 9 % |
Förderhöchstbetrag je Arbeitnehmender auf vermögenswirksame Leistungen |
470 € |
Zulagenhöhe je Arbeitnehmender |
43 € |
Einkommensgrenzen1 | 40.000 € / 80.000 €2 |
1 Alleinstehend / verheiratet oder verpartnert.
2 Zu versteuerndes Einkommen.
Anzahl der Kinder |
Alleinstehend |
Verheiratet oder verpartnert 1 Arbeitnehmender |
Verheiratet oder verpartnert 2 Arbeitnehmende |
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keine | 50.200 € | 98.900 € | 100.400 € |
1 Kind | 61.100 € | 110.300 € | 111.800 € |
2 Kinder | 67.000 € | 115.800 € | 123.100 € |
3 Kinder | 73.000 € | 126.100 € | 134.400 € |
Beachte bitte, dass die oben genannten Beträge der groben Orientierung dienen. In den Bruttolohn-Angaben sind z. B. die Pauschbeträge für Arbeitnehmende und Sonderausgaben berücksichtigt. Bei individueller Betrachtung können sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder weitere Einnahmen aus anderen Einkunftsarten das angegebene zu versteuernde Einkommen ändern. Stand 01/2024 ohne Gewähr.
Das Ehepaar hat ein Jahresbruttoeinkommen von 123.000 € und liegt damit innerhalb der Einkommensgrenzen. Beide zahlen vermögenswirksame Leistungen von je 470 € ein und bekommen je 9 % Arbeitnehmersparzulage geschenkt.
Das ergibt nach:
1 Jahr | 5 Jahren | 7 Jahren | 10 Jahren |
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86 € | 430 € | 602 € | 860 € |
Hinzu kommen die Guthabenzinsen von der BKM!