Förderungen – Mann und Frau sind im Gespräch

Arbeitnehmersparzulage
2024

Exklusiv für Arbeitnehmende! 


Zulage für vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgebenden.
 

Arbeitnehmersparzulage  
Zulagensatz 9 %
Förderhöchstbetrag
je Arbeitnehmender auf vermögenswirksame Leistungen
470 €
Zulagenhöhe 
je Arbeitnehmender
43 €
Einkommensgrenzen1 40.000 € / 80.000 €2

 

1 Alleinstehend / verheiratet oder verpartnert.
2 Zu versteuerndes Einkommen.

 


Die Einkommensgrenzen entsprechen folgendem Bruttoarbeitslohn:
 

Anzahl der Kinder
 
Alleinstehend
 
Verheiratet oder verpartnert
1 Arbeitnehmender
Verheiratet oder verpartnert
2 Arbeitnehmende
keine 50.200 € 98.900 € 100.400 €
1 Kind 61.100 € 110.300 € 111.800 €
2 Kinder 67.000 € 115.800 € 123.100 €
3 Kinder 73.000 € 126.100 € 134.400 €

 

Beachte bitte, dass die oben genannten Beträge der groben Orientierung dienen. In den Bruttolohn-Angaben sind z. B. die Pauschbeträge für Arbeitnehmende und Sonderausgaben berücksichtigt. Bei individueller Betrachtung können sonstige Freibeträge, Werbungskosten oder weitere Einnahmen aus anderen Einkunftsarten das angegebene zu versteuernde Einkommen ändern. Stand 01/2024 ohne Gewähr.


Beispiel: Ehepaar, 2 Arbeitnehmende, 2 Kinder 
 

Das Ehepaar hat ein Jahresbruttoeinkommen von 123.000 € und liegt damit innerhalb der Einkommensgrenzen. Beide zahlen vermögenswirksame Leistungen von je 470 € ein und bekommen je 9 % Arbeitnehmersparzulage geschenkt. 


Das ergibt nach:
 

1 Jahr 5 Jahren 7 Jahren 10 Jahren
86 € 430 € 602 € 860 €

 

Hinzu kommen die Guthabenzinsen von der BKM!