Bausparvertrag für Kinder
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Bausparvertrag für Kinder und Enkel

Bausparen für Kinder rentiert sich. Je früher Eltern und Verwandte auf den Bausparvertrag einzahlen, desto höher ist das Startkapital für das Kind. Auch die Rendite für das Sparguthaben und der Anspruch auf ein preiswertes Bauspardarlehen erhöhen sich mit der Laufzeit des Bausparvertrags. Der Bausparvertrag ist für Kinder ein großes Geschenk mit vielen Vorteilen und ein wichtiger Schritt in die finanzielle Unabhängigkeit.

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Bausparen für Kinder und junge Leute
Bausparen für Kinder und junge Leute

Warum ist Bausparen für Kinder sinnvoll?

Wer frühzeitig mit dem Bausparen anfängt, kann später auf ein finanzielles Polster zurückgreifen. Mit einem Bausparvertrag investieren Eltern und Verwandte in die Zukunft des Kindes. Das gesparte Kapital können Kinder und Jugendliche später einmalig frei einsetzen. Für Bausparer unter 25 Jahren ist der Bausparvertrag nicht zweckgebunden. Das gesparte Geld müssen junge Bausparer somit nicht für wohnwirtschaftliche Zwecke nutzen, sondern können es in ihre Ausbildung, eine Reise oder ihr erstes Auto investieren. Junge Menschen, die frühzeitig mit dem Bausparen beginnen, profitieren von festen Guthaben- und Darlehenszinsen sowie von attraktiven Prämien und Sparzulagen. Bausparen für Kinder lohnt sich daher auch auf längere Sicht.

Informationen zum Bausparen für Kinder mit Kindergeld.

Bausparen für Kinder

Der Bausparvertrag für Kinder bietet in unsicheren Zeiten Planbarkeit und Sicherheit.
Zudem hat Bausparen für Kinder noch viele Vorzüge.

Die Vorteile:
  • Freie Verwendung
  • Flexibilität
  • Individuelle Spargestaltung
  • Aufbau von Eigenkapital
  • Feste Zinsen
  • Staatliche Förderung
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Freie Verwendung

Nach sieben Jahren dürfen Kinder frei über ihr im Rahmen des Bausparen entstandene Guthaben verfügen. Ihr Kapital können sie demnach für andere Zwecke als den Haus- und Wohnungsbau nutzen. Kinder sind bei Beginn des Bausparvertrags in einem Alter, in dem sie noch gar nicht wissen, ob sie in eine Immobilie investieren möchten. Auch später bedarf eine solche Investition gründlicher Bedenkzeit. Daher müssen Bausparer ihr Guthaben nicht zwangsläufig für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Flexibilität

In den Bausparvertrag für Kinder können alle einzahlen – Eltern, Großeltern, Verwandte oder Bekannte. Wenn das Kind das richtige Alter erreicht hat, kann es selbst sparen oder den Bausparvertrag ruhen lassen. Da im Leben von Kindern und jungen Menschen stetig Veränderungen auftreten, ist der Bausparvertrag mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten flexibel kündbar.

Individuelle Spargestaltung

In der Ansparphase lässt sich die Einzahlung in den Bausparvertrag flexibel gestalten. Die Höhe der Beträge und die Regelmäßigkeit der Einzahlungen hängt von dem Sparer ab und anderen Einzahlern. Es besteht auch die Möglichkeit, feste Sparzahlungen im Monatsrhythmus festzulegen. Sollte eine Einzahlung aufgrund finanzieller Engpässe nicht möglich sein, können Sparer die Zahlungen in bestimmten Fällen auch komplett aussetzen. 

Aufbau von Eigenkapital

Wer früh mit dem Bausparen beginnt, kann später auf ein lukratives Eigenkapital zurückgreifen. Für viele junge Menschen bietet das Bausparguthaben eine wertvolle Starthilfe, die sie in ihre erste Wohnung, die berufliche Ausbildung oder für andere Zwecke einsetzen können. Gerade in ungewissen Zeiten ist Bausparen eine sichere Vorsorgemöglichkeit für die Zukunft.

Feste Zinsen

Im Bausparvertrag für Kinder entscheiden Eltern gemeinsam mit der zuständigen Bank über die Sparraten sowie die Darlehenszinsen für die späteren Vorhaben. Die Zinsen sind über die gesamte Laufzeit fest. Daher sind auch Niedrigzinsphasen ein idealer Zeitpunkt für den Abschluss eines Bausparvertrags, als Absicherung wenn die Darlehenszinsen auf dem Kapitalmarkt später wieder steigen sollten.

Staatliche Förderungen

Ab dem 16. Lebensjahr haben junge Menschen die Möglichkeit, von staatlichen Förderungen wie der Wohnungsbauprämie zu profitieren. Zudem können Jugendliche, die bereits einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, vermögenswirksame Leistungen beziehen und die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Der Staat und die Arbeitgeber unterstützen junge Bausparer mit attraktiven Angeboten.

Bausparen in jungen Jahren und staatliche Förderung erhalten

Sofern der Bausparvertrag seit Vertragsbeginn unter dem Namen des Kindes läuft, hat es ab dem Alter von 16 Jahren Anspruch auf die Wohnungsbauprämie. Der Staat gibt 10 Prozent zu der jährlich eingezahlten Summe hinzu. Liegt diese beispielsweise bei der maximalen Einzahlgrenze von jährlich 700 Euro für Alleinstehende, erhalten Bausparer 70 Euro vom Staat. Junge Bausparer und ihre Unterstützer können auch höhere Beträge in den Bausparvertrag einzahlen, die dann entsprechend nach Tarif verzinst werden.

Junge Bausparer können die Prämie zusätzlich beantragen und sich diese zu den folgenden Konditionen sichern:

  • Seit 2021 gelten großzügige Einkommensgrenzen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt unter 35.000 Euro bei Unverheirateten und unter 70.000 Euro bei Verheirateten.
  • Das Mindestalter für den Erhalt der Wohnungsbauprämie liegt bei 16 Jahren.
  • Die jährliche Sparleistung beträgt maximal 700 Euro für Alleinstehende und 1.400 Euro für Ehepartner.
  • Der ständige Wohnsitz befindet sich in Deutschland.
  • Nach 7 Jahren können unter 25-Jährige über ihr Wohnungsbauprämien-gefördertes Bausparguthaben frei verfügen – dies aber nur einmalig.
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Bausparvertrag für Kinder: jetzt Termin vereinbaren

Mit dem Abschluss eines Bausparvertrags investieren Eltern und Großeltern in die Zukunft der jüngeren Familienmitglieder. Bausparen bietet jungen Menschen viele Optionen. Kinder, deren Eltern früh auf ihren Namen mit dem Bausparen anfangen, erhalten eine günstige Starthilfe in die finanzielle Unabhängigkeit. Da junge Menschen das Bauspardarlehen nicht für Wohnungsbauzwecke einsetzen müssen, stehen ihnen verschiedene Optionen zur Verwendung des Kapitals offen.

Wenn Sie einen Bausparvertrag für ihre Enkelkinder oder die eigenen Kinder abschließen möchten, können Sie sich jederzeit von unseren Experten beraten lassen. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin zu einem persönlichen Beratungsgespräch:

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FAQ - Bausparvertrag für Kinder

Können Eltern für ihr Kind einen Bausparvertrag anlegen?

Eltern können direkt nach der Geburt des Kindes oder zu jedem späteren Zeitpunkt einen Bausparvertrag im Namen ihres Kindes abschließen. Je früher der Abschluss eines Bausparvertrags erfolgt, desto höher fällt am Ende das ersparte Guthaben aus.

Können Großeltern einen Bausparvertrag für ihre Enkelkinder anlegen?

Ja, auch Großeltern können im Namen ihres Enkelkindes einen Bausparvertrag abschließen. Erforderlich ist jedoch die Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Möglich ist auch, dass Großeltern den Bausparvertrag auf ihren Namen laufen lassen und dann auf den Namen des Kindes übertragen, sobald es volljährig ist.

Dürfen andere Personen in den Bausparvertrag einzahlen?

Ja, jeder kann auf den Bausparvertrag einzahlen. Einzahlungen sind sowohl in Form von Ratenzahlungen als auch in Einmalzahlungen möglich. In der Regel erhalten Sie mit dem Bausparvertrag eine Kontonummer für das Bausparkonto. Freunde, Verwandte oder Bekannte können Geld auf dieses Konto einzahlen.

Muss das Ersparte später in Immobilien investiert werden?

Nein, junge Menschen können das Bausparguthaben für andere Zwecke einsetzen und müssen somit nicht zwangsläufig in eine Immobilie investieren. Auch wenn sie später staatliche Förderung in Form einer Wohnungsbauprämie erhalten, können sie das ersparte Guthaben einmalig für andere Zwecke ausgeben. Dies gilt aber nur, wenn die Person bei Vertragsabschluss nicht älter als 25 Jahre ist.

Wie lange beträgt die durchschnittliche Ansparzeit?

Die Ansparleistung bestimmt die Länge der Ansparzeit. Die Ansparphase liegt in der Regel bei sechs bis acht Jahren.

Können mehrere Bausparverträge auf eine Person eröffnet werden?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Allerdings ist die staatliche Bausparförderung nur für einen einzigen Bausparvertrag erhältlich.

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