
Vermögenswirksame Leistungen beantragen – das ist zu beachten
Generell ist jeder berechtigt, durch vermögenswirksame Leistungen vom Arbeitgeber Geld anzusparen. Dafür muss Ihr Unternehmen lediglich das VL Sparen unterstützen. Um VWL zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Klären Sie Ihren Anspruch: Fragen Sie bei Ihrem Betriebsrat oder in der Personalabteilung nach, ob und in welcher Höhe Ihr Arbeitgeber sich mit vermögenswirksamen Leistungen an Ihren Sparplänen beteiligt.
- Entscheiden Sie sich für einen Bausparvertrag: Sagt Ihr Unternehmen Ihnen einen bestimmten Betrag zu, müssen Sie im nächsten Schritt einen VL Vertrag abschließen. Dafür kommen verschiedene Varianten infrage:
- Bausparvertrag
- Baufinanzierung
- VL Fondssparplan
- Banksparplan
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Legen Sie Ihrem Arbeitgeber nun die Bestätigung über den unterschriebenen Vertrag vor. Dieser zahlt den zugesagten Betrag monatlich auf das ausgewählte Sparkonto ein. Geringverdiener und Familien mit bestimmten Einkommen haben zusätzlich die Option einer Arbeitnehmersparzulage vom Staat.
Unternehmen der meisten Branchen sind nicht verpflichtet, vermögenswirksame Leistungen an ihre Arbeitnehmer auszuzahlen – Ausnahmen bilden Beamte sowie einige Tarifverträge. Zwar unterstützen einige das VL Sparen, doch nicht unbedingt mit dem maximalen Betrag.
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen lediglich in geringfügiger Höhe oder gar nicht, können Sie selbst einen bestimmten Betrag monatlich einzahlen.
Vor allem wenn Ihr gewählter VL Vertrag einen Mindestsparbetrag vorsieht oder Sie zusätzlich eine staatliche Förderung bekommen würden, lohnt sich das Aufstocken beziehungsweise die Selbsteinzahlung der monatlichen Beiträge.
In welcher Höhe werden Vermögenswirksame Leistungen gezahlt?
Je nach Branche ist die Höhe, in der man Vermögenswirksamen Leistungen erhält und anlegen kann, unterschiedlich. Der maximale Betrag liegt bei 480 € jährlich. Das sind bis zu 40 € im Monat. Wie hoch Ihr persönlicher VL Betrag ist, erfahren Sie von Ihrem Arbeitgeber bzw. von Ihrer Personalabteilung. Erhalten Sie einen geringeren Betrag, steht es Ihnen frei, diesen mit eigenen Mitteln aufzustocken.
Das lohnt sich, denn der Staat unterstützt das VL Sparen, wie z. B. das VL Bausparen, mit der Arbeitnehmersparzulage. Diesen Zuschuss beantragen Sie mit Ihrer Einkommensteuererklärung. Er ist je nach gewählter Anlageform unterschiedlich hoch und setzt unterschiedliche Einkommensgrenzen voraus.
Wer erhält zu den VL die Arbeitnehmersparzulage?
Wenn Sie vermögenswirksame Leistungen anlegen, beispielsweise in einem Bausparvertrag, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine zusätzliche Förderung vom Staat erhalten.
Möchten Sie die vermögenswirksamen Leistungen für wohnungswirtschaftliche Ziele nutzen, wie dem Anlegen eines Bausparvertrags oder dem Abbezahlen eines Baukredits, gelten für die Arbeitnehmersparzulage folgende zu versteuernden Einkommensgrenzen:
- Alleinstehende: 17.900 Euro
- Ehegatten: 35.800 Euro
Möchten Sie dagegen in einen Fonds investieren, erhalten Sie diese Förderung bis zu diesem Maximaleinkommen:
- Alleinstehende: 20.000 Euro
- Ehegatten: 40.000 Euro
Sie erhalten innerhalb dieser Einkommensgrenzen 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage vom Staat. Dies sind bis zu 470 Euro pro Jahr. Mit dem VL Bausparen ergibt dies einen Betrag von maximal 522,30 Euro pro Jahr, da Sie 480 Euro durch die vermögenswirksamen Leistungen sowie 42,30 Euro Arbeitnehmersparzulage (bei einem Förderhöchstbetrag von 470 Euro) auf Ihr Bausparkonto eingezahlt bekommen, zuzüglich Zinsen für Ihr Guthaben.
Wo kann man vermögenswirksame Leistungen anlegen?
Für das VL Sparen wählen Arbeitnehmer zwischen einer Vielzahl an zertifizierten Anlageformen:
- Bausparverträge
- Banksparpläne
- Aktienfonds
- Lebensversicherungen
- Baukredite
Jede dieser Varianten bietet verschiedene Vor- und Nachteile, weswegen Sie sich im Vorfeld ein genaues Bild Ihrer Optionen und Wünsche machen sollten.
Wird Ihnen beispielsweise eine Arbeitnehmersparzulage gewährt, lohnt sich ein Banksparplan für Sie nicht, da Sie die zusätzliche Förderung dadurch nicht erhalten. Teils starke Unterschiede finden sich auch bei der Sicherheit der Geldanlage sowie den Zinsen. Während mit Bausparverträgen und Banksparplänen eine hohe Sicherheit verbunden ist, sind die Renditen bei Aktien und Fonds um einiges höher. Allerdings steigt auch das Risiko, dass die Aktien an Wert verlieren und dadurch ein Geldverlust entsteht.
In einigen Branchen gibt es zudem den Sonderfall, dass die vermögenswirksamen Leistungen in Form von altersvorsorgewirksamen Leistungen gezahlt werden. Hierbei dürfen Sie sich aussuchen, wo das Geld angelegt wird. Infrage kommen folgende Optionen:
- Vermögenswirksame Leistungen mit Riestervertrag
- Arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersvorsorge
- Arbeitgeberfinanzierte Betriebsrente
Wer auf eine relativ sichere und dennoch renditenstarke und staatlich geförderte Geldanlage setzt, ist mit einem Bausparvertrag gut beraten.
Sprechen Sie mit uns über VL Bausparen!
Mit der BKM haben schon zahlreiche Bausparkunden mit dem VL Bausparen ihre vermögenswirksamen Leistungen sicher und gewinnbringend angelegt. Lernen auch Sie mit einer individuellen Beratung zu Ihrem Bausparvertrag die vielen Vorteile kennen.
Wir informieren Sie gerne über die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen in Ihrer Branche und wie Sie diese mit VL Bausparen optimal anlegen können.
Vermögenswirksame Leistungen sind also Geldleistungen, die der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer anlegt. Damit soll sichergestellt werden, dass das Geld gut investiert ist und im Lauf der Jahre wirklich ein entsprechendes Guthaben zusammen kommt.