- Kostenfreie und gewinnbringende Geldanlage
- Anlage bereits ab 2.500 Euro
- Laufzeiten von 3 Monaten bis 10 Jahre
- Jährliche Zinsauszahlung

Laufzeit | Zinsen p.a. / ab 2.500 € |
---|---|
3 Monate | 0,01 % |
6 Monate | 0,06 % |
1 Jahr | 0,11 % |
2 Jahre | 0,21 % |
3 Jahre | 0,26 % |
4 Jahre | 0,31 % |
5 Jahre | 0,36 % |
6 Jahre | 0,41 % |
7 Jahre | 0,51 % |
8 Jahre | 0,61 % |
9 Jahre | 0,66 % |
10 Jahre | 0,75 % |
Konditionen Stand: 14.11.2019
Konto eröffnen- Bedingungen (PDF) für Geldanlagen
- Kontoeröffnungsunterlagen (PDF)
- Produktinformationsblatt (PDF) zum maxFestgeld
- Antrag für das Online-Banking (PDF)
- Bedingungen zum Online-Banking (PDF)
- Informationsbogen für den Einleger (gesetzliche Einlagensicherung)
Festgeld - alles was Sie über Festgeld wissen sollten
Wer eine rentable und gleichzeitig absolut sichere Geldanlage sucht, ist mit Festgeld bestens beraten. Wie bei jeder Form der Geldanlage sollten Sie sich ausreichend informieren, was Sie bei dem Eröffnen eines Festgeldkontos beachten müssen. Lesen Sie jetzt alles was Sie über Festgeld wissen und beachten müssen. Informieren Sie sich ausführlich bei der Wahl von dem besten Festgeld.
Müssen Festgeld Zinsen versteuert werden?
Wie alle Erträge aus Kapitalanlagen müssen auch die Zinsgewinne von Festgeld versteuert werden. Die Abgeltungssteuer (früher Kapitalertragssteuer) in Höhe von 25 Prozent wird direkt vom Finanzinstitut abgeführt. Sie haben die Möglichkeit einen Freistellungsantrag bei Ihrer Bank bzw. Bausparkasse für Ihr Konto einzurichten. In diesem Fall wird die Abgeltungssteuer nicht direkt an das Finanzamt abgeführt. Der Freistellungsauftrag muss in Höhe der ausgezahlten Zinsen erteilt werden. Es gelten jährliche Höchstbeträge von 801 € für Alleinstehende und 1.602 € für Verheiratete.
Hier zeigt sich der Vorteil von Festgeld mit jährlicher Zinsgutschrift gegenüber einem Festgeldkonto, bei dem erst am Ende der Laufzeit die gesamten Zinsen aus bezahlt werden.
Beispiel: Festgeld 20.000 € für 5 Jahre mit 0,91 % Zinsen, jährliche Zinsauszahlung beträgt 182 €, Gesamtzinsen nach 5 Jahren erhalten Sie 910 €.
Haben Sie der BKM Bausparkasse Mainz einen Freistellungsauftrag in Höhe von 182 € für Ihr Konto erteilt, wird bei der jährlichen Zinsgutschrift keine Abgeltungssteuer fällig und Ihnen wird der volle Betrag ausgezahlt.
Für den Fall, dass die Zinsen am Ende der Laufzeit in einem Betrag ausgezahlt werden würden, wäre der maximale Freistellungsbetrag von 801 € bei Alleinstehenden überschritten und es müsste die Abgeltungssteuer abgeführt werden.
Sie sehen also, eine jährliche Zinsauszahlung kann sehr von Vorteil sein, wenn es um die Abgeltungssteuer geht.
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