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Archiv
§ 28 PfandBG

An dieser Stelle sind alle bisherigen Pfandbriefe übersichtlich aufgelistet.

Die Angaben des letzten Quartals sind hier einsehbar.

Berichte gem. § 28 PfandBG

Die Bausparkasse Mainz hat im Juni 2018 die Erlaubnis zum Betreiben des Hypothekenpfandbriefgeschäftes von der BaFin erhalten. Durch die Ausgabe von Pfandbriefen erweitert die BKM ihre vielfältigen Refinanzierungsmöglichkeiten.

Entsprechend § 28 Transparenzvorschriften des geltenden Pfandbriefgesetzes (PfandBG) stellen wir die Angaben in jedem Quartal als PDF zur Verfügung.

 

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