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Welche Förderung gibt es für Wärmepumpen?

Wer seine alte Heizung gegen eine klimafreundliche Wärmepumpe austauscht, kann von einer staatlichen Förderung profitieren. Unter bestimmten Voraussetzungen stehen dir über 20.000 Euro Förderung zu.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten angepasste Förderbedingungen. Hier erfährst du, welche Förderungen aktuell möglich sind, was du beachten solltest und wie du deinen Antrag korrekt stellst.

Das Wichtigste auf einen Blick: 

  • Für den Einbau einer Wärmepumpe gibt es weiterhin staatliche Zuschüsse. 
  • Die Grundförderung beträgt aktuell 30 % der förderfähigen Kosten. 
  • Je nach Einkommen und persönlicher Situation können weitere Boni hinzukommen. 
  • Die maximale Förderung beträgt 22.400 Euro. 
  • Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Arbeiten beantragt werden. 
  • Förderfähig sind nicht nur Wärmepumpen, sondern auch weitere klimafreundliche Heizsysteme. 
  • Die Förderbedingungen werden bis 2030 schrittweise angepasst. 

 

Du hast Fragen? Wir haben Antworten!

Bist du Besitzer:in einer Bestandsimmobilie und überlegst, von einem traditionellen Heizsystem auf eine Wärmepumpe umzusteigen? Wir von der Bausparkasse Mainz unterstützen dich gerne beratend bei Fragen zu Wirtschaftlichkeit oder Förderung.

Einfach fragen

Wer erhält die Förderung für eine Wärmepumpe?

Grundsätzlich richtet sich die Heizungsförderung an Eigentümer:innen, die ihre bestehende Heizung gegen ein klimafreundliches Heizsystem austauschen möchten. Je nach Förderbestandteil gelten aber unterschiedliche Voraussetzungen. Der Einkommensbonus und der Klimageschwindigkeitsbonus stehen ausschließlich selbstnutzenden Eigentümerinnen und Eigentümern zur Verfügung. Für den Einkommensbonus ist außerdem das zu versteuernde Haushaltseinkommen entscheidend.

Was wird genau gefördert?

Die staatliche Förderung umfasst mehr als nur den Kauf einer Wärmepumpe.

Förderfähig sind neben den Anschaffungskosten unter anderem:

  • Einbau und Inbetriebnahme 
  • notwendige Umbauarbeiten 
  • Ausbau und Entsorgung der alten Heizung 
  • weitere unmittelbar erforderliche Maßnahmen rund um den Heizungstausch 

Nicht jede Modernisierungsmaßnahme ist automatisch förderfähig. Welche Kosten berücksichtigt werden, richtet sich nach den jeweils gültigen Förderrichtlinien.

 

Welche Förderungen gibt es aktuell?

 

30 % Grundförderung

Die Basisförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. Gefördert werden alle Kosten, die unmittelbar für Anschaffung, Einbau und Inbetriebnahme einer klimafreundlichen Heizung entstehen. Für die erste Wohneinheit beträgt der aktuelle Förderhöchstbetrag 28.000 Euro. Daraus ergibt sich eine maximale Grundförderung von 8.400 Euro. Ab dem 1. Februar 2027 wird der förderfähige Höchstbetrag alle sechs Monate um 750 Euro abgesenkt. Die letzte Reduzierung erfolgt zum 1. August 2030 auf den dann geltenden Förderhöchstbetrag von 22.000 Euro. Förderberechtigt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohngebäuden.

Wertschöpfungsbonus ab 2027

Ab dem ersten Quartal 2027 ist zusätzlich ein Wertschöpfungsbonus geplant. Dieser beträgt 15 %, wenn eine Wärmepumpe verwendet wird, die innerhalb der Europäischen Union hergestellt wurde. Gleichzeitig soll die allgemeine Grundförderung auf 15 % sinken. Für Wärmepumpen aus europäischer Produktion bleibt die Gesamtförderung dadurch unverändert bei 30 %.

 


 

Einkommensbonus

Haushalte mit geringerem Einkommen können zusätzlich einen Einkommensbonus erhalten. 

Seit Juli 2026 gelten folgende Förderstufen:
 

Zu versteuerndes Haushaltseinkommen Einkommensbonus
bis 30.000 € 40 %
bis 40.000 € 30 %
bis 50.000 € 10 %

 

 

Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die jeweiligen Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro. Der Bonus gilt ausschließlich für selbstgenutztes Wohneigentum.
Übrigens: Das Haushaltsbruttoeinkommen kann deutlich höher sein als das zu versteuernde Einkommen. Erst nach Abzug aller Werbungskosten, Sonderausgaben, Vorsorgeaufwendungen und Freibeträgen ergibt sich das zu versteuernde Einkommen.



 

Klimageschwindigkeitsbonus

Wer seine mindestens 20 Jahre alte und noch funktionstüchtige Heizung austauscht, kann zusätzlich einen Klimageschwindigkeitsbonus erhalten.
Bis zum 31. Januar 2027 beträgt dieser Bonus 16 % der förderfähigen Kosten.

Anschließend reduziert sich der Bonus schrittweise:

  • ab 01.02.2027: 12 % 
  • ab 01.08.2027: 8 % 
  • ab 01.02.2028: 4 % 
  • ab 01.02.2029: kein Bonus mehr 

Auch dieser Bonus gilt nur für selbstgenutzte Immobilien.

Effizienzbonus

Der bisherige Effizienzbonus für besonders effiziente Wärmepumpen wurde gestrichen.
 


 

 


 


 

So hoch kann die Förderung insgesamt ausfallen 

Die verschiedenen Förderbestandteile lassen sich miteinander kombinieren. Der maximale Fördersatz ist auf 80 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Bei einem Einfamilienhaus sind derzeit maximal 28.000 Euro förderfähig. Dadurch ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro.

So beantragst du die Förderung 

Die staatliche Heizungsförderung wird über die KfW abgewickelt. Grundsätzlich muss die Förderung vor Beginn der Heizungsmodernisierung beantragt werden. Dazu muss ein entsprechender Vertrag mit einem Fachunternehmen über den Heizungstausch vorliegen. In ihm muss geregelt sein, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn die Förderzusage der KfW vorliegt.

Das Fachunternehmen erstellt auch die Bestätigung, die für die Beantragung notwendig ist (Bestätigung zum Antrag, BzA). Hierin wird bestätigt, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden, und sie enthält Angaben zum geplanten Heizungstausch sowie die Gesamtkosten des förderfähigen Vorhabens. Diese Bestätigung enthält eine 15-stellige Identifikationsnummer (BzA-ID).

Die Antragstellung erfolgt direkt bei der KfW über das Online-Portal „Meine KfW“. Dafür wird die ID-Nummer der Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) benötigt. Da sich Förderbedingungen ändern können, empfiehlt es sich, die aktuellen Voraussetzungen vor der Antragstellung noch einmal zu prüfen.

 

Beispielrechnung

Familie Müller ersetzt in ihrem selbstgenutzten Einfamilienhaus aus dem Jahr 1980 die bestehende Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe.

Die Material- und Montagekosten betragen 30.000 Euro.

 

Art der Förderung
 
Höhe der Förderung
 
Anschaffungs- und Montagekosten nach Abzug der Förderbeträge
Keine Förderung
 
0 %
 
30.000 €
 
Grundförderung
 
8.400 € (30 % auf 28.000 €)
 
21.600 €
 
Grundförderung & Geschwindigkeitsbonus1
(bis 31.01.2027)
 
13.200 € (30 % & 16 %1 auf 28.000 €)
 
16.800 €
 
Grundförderung & Einkommensbonus2
 
16.800 € (30 % & 30 %2 auf 28.000 €)
 
13.200 €
 
Maximale Förderung1
 
22.400 € (80 % auf 28.000 €)
 
7.600 €
 

 

 

1 Beantragung der Förderung bis 31.01.2027
2 Zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 50.000 €, ein minderjähriges Kind lebt im Haushalt

Deine Finanzierung:
Energiespardarlehen der Bausparkasse Mainz

Auch mit staatlicher Unterstützung bleibt der Austausch einer Heizung häufig eine größere Investition. Mit dem Energiespardarlehen der Bausparkasse Mainz kannst du Modernisierungskosten zwischen 5.000 und 50.000 Euro finanzieren. Das Darlehen kommt ohne Grundbucheintrag aus, bietet einen Zinsvorteil gegenüber einem Standarddarlehen (Stand: Juli 2026) und ermöglicht gleichbleibende Monatsraten über die gesamte Laufzeit. So kannst du Fördermittel und Finanzierung sinnvoll miteinander kombinieren.

 

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Die richtige Wärmepumpe für deine Bestandsimmobilie


Die staatliche Förderung macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe deutlich attraktiver. Je nach persönlicher Situation lassen sich die Investitionskosten erheblich reduzieren. Entscheidend ist, dass die Voraussetzungen erfüllt sind und der Förderantrag rechtzeitig gestellt wird.
Da sich einzelne Förderbestandteile bis 2030 schrittweise verändern, lohnt es sich, die aktuellen Regelungen frühzeitig zu prüfen. So kannst du deine Heizungsmodernisierung optimal planen und die verfügbaren Zuschüsse bestmöglich ausschöpfen.

Kurzes FAQ zu Wärmepumpenförderung ?

Wer kann eine Wärmepumpenförderung beantragen?

Grundsätzlich können Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Heizung gegen ein klimafreundliches System austauschen, eine Förderung erhalten. Für die Boni gelten zusätzliche Voraussetzungen.

Wie hoch ist die maximale Förderung?

Aktuell beträgt der maximale Zuschuss 22.400 Euro beziehungsweise 80 % der förderfähigen Kosten.

Muss ich den Antrag vor dem Einbau stellen?

Ja. Die Förderung muss grundsätzlich vor Beginn der Heizungsmodernisierung beantragt werden.

Werden nur Wärmepumpen gefördert?

Nein. Die Heizungsförderung umfasst grundsätzlich auch weitere klimafreundliche Heizsysteme. Welche Technologien förderfähig sind, richtet sich nach den jeweils gültigen Förderbedingungen.

Kann ich mehrere Förderungen kombinieren?

Ja. Grundförderung und verschiedene Boni können miteinander kombiniert werden. Insgesamt gilt jedoch der maximale Fördersatz von 80 % der förderfähigen Kosten.

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