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Vermögenswirksame Leistungen

Zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers in Sparverträge, die oft staatlich gefördert werden.

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldleistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn zahlt, wenn ein entsprechender Sparvertrag – etwa ein Bausparvertrag oder Fondssparplan – abgeschlossen wurde. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei 40 Euro monatlich. Wer unter bestimmten Einkommensgrenzen bleibt, kann zusätzlich die Arbeitnehmersparzulage vom Staat erhalten. Die Förderung fließt direkt in den Sparvertrag und hilft beim gezielten Vermögensaufbau. Voraussetzung ist, dass der Vertrag „förderfähig“ im Sinne der gesetzlichen Regelungen ist. Das gilt für Bausparverträge (sichere Anlageform) und Fondsparpläne (risikobehaftete Anlageform).

Besonders für Berufseinsteigerinnen und -einsteiger oder junge Familien bieten VL eine einfache Möglichkeit, gefördert und regelmäßig für die Zukunft zu sparen.



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