
Was 2026 auf dich zukommt: Die 15 wichtigsten Neuerungen
Zusammenfassung – Auf einen Blick:
Wie jedes neue Jahr geht auch dieses mit einigen Veränderungen einher. Die wichtigsten Updates aus der Welt des Wohnens haben wir für dich zusammengefasst.
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1. Grundfreibetrag für die Einkommenssteuer steigt
Der Grundfreibetrag ist der Teil des zu versteuernden Einkommens, der nicht versteuert werden muss. Damit soll das Existenzminimum eines Steuerzahlenden sichergestellt sein. Erst wenn der Grundfreibetrag überschritten wird, muss der Teil des Einkommens, der über dem Grundfreibetrag liegt, versteuert werden. Oder anders gesagt, für den Grundfreibetrag fallen nie Steuern an.
Dieser Grundfreibetrag erhöht sich ab dem 01.01.2026 von 12.096 Euro auf 12.348 Euro. Zusammenveranlagte Ehegatten und Verpartnerte verfügen dann über einen doppelt zu hohen Grundfreibetrag, nämlich über 24.696 Euro.
Auch die Kinderfreibeträge werden zum Jahresbeginn erhöht. Pro Kind und Elternteil steigt der Freibetrag von 3.336 Euro auf 3.414 Euro jährlich.
2. Kindergeld steigt um 4 Euro auf 259 Euro
Ab Januar 2026 erhalten Familien pro Kind 4 Euro mehr Kindergeld. Damit steigt das monatliche Kindergeld von zuvor 255 Euro auf 259 Euro. Das erhöhte Kindergeld wird automatisch ausgezahlt, ohne dass ein neuer Antrag gestellt werden muss.
3. Solidaritätszuschlag: Freibeträge steigen
Ab 2026 werden die Freibeträge erhöht. Erst bei einer jährlichen Einkommenssteuer in Höhe von 20.350 Euro beginnt die Pflicht, einen Teil des Zuschlages abzuführen.
Werden 37.839 Euro oder mehr Einkommensteuer jährlich gezahlt, fällt der volle Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % an.
4. Spitzensteuersatz: Einkommensgrenzen steigen
In Deutschland beträgt der Spitzensteuersatz 42 %, der von rund 4 Millionen Menschen gezahlt wird. Ab 2026 gilt der Spitzensteuersatz ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 69.879 Euro. Damit hat sich Betrag gegenüber 2025 um 2 % (1.398 Euro) nach oben verschoben. Bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von mehr als 277.826 Euro wird der Höchststeuersatz („Reichensteuer“) von 45 % fällig.
5. Beitragsbemessungsgrenzen für Sozialabgaben steigen
Mit den Beitragsbemessungsgrenzen werden Höchstbeträge (brutto) festgelegt, für die Sozialabgaben geleistet werden müssen. Für Einkommensbeträge, die über den Bemessungsgrenzen liegen, müssen keine Beiträge in die Sozialversicherungen gezahlt werden.
| Beitragsbemessungsgrenze 2025 | Beitragsbemessungsgrenze 2026 | ||
|---|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | jährlich | 66.150,00 € | 69.750,00 € |
| monatlich | 5.512,50 € | 5.812,50 € | |
| Renten- und Arbeitslosenversicherung | jährlich | 96.600,00 € | 101.400,00 € |
| monatlich | 8.050,00 € | 8.450,00 € |
6. Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Ab dem 1. Januar 2026 steigt der Mindestlohn von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Das entspricht einer Erhöhung um 8,4 %. Da die Entgeltgrenze für Minijobs an den Mindestlohn gekoppelt ist, steigt auch diese, und zwar von 556 Euro auf 603 Euro monatlich.
Übrigens: Für 2027 ist eine weitere Erhöhung des Mindestlohns auf 14,60 Euro geplant, wodurch die Entgeltgrenze der Minijobs auf 633 Euro steigen wird.
7. Renten steigen ab 01. Juli 2026
Voraussichtlich werden die Renten ab dem 01. Juli 2026 um ca. 3,7 % steigen. Nach Auswertung der Lohnentwicklung im Jahr 2025 wird das Bundeskabinett die tatsächliche Erhöhung im Frühjahr 2026 festlegen. Die Rentenerhöhung wird automatisch ausgezahlt, eine erneute Antragstellung ist nicht notwendig.
8. Deutschlandticket: Preis steigt um 5 Euro im Monat
Ab Januar 2026 müssen Bahn- und Busreisende im Nah- und Regionalverkehr 63 Euro anstatt 58 Euro bezahlen. Dies hatte Mitte September 2025 die Verkehrsministerkonferenz beschlossen, um eine mögliche Finanzierungslücke durch steigende Personal- und Energiekosten zu decken.
9. Achtung Eigentümer:innen: Austauschpflicht alter Bleileitungen bis 12. Januar 2026
Die seit 24. Juni 2023 geltende Novelle der Trinkwasserverordnung verpflichtet Hauseigentümer:innen alte Bleileitungen bis zum 12. Januar 2026 stillzulegen oder auszutauschen. Das Schwermetall Blei ist selbst in kleinsten Mengen stark gesundheitsschädlich.
In Deutschland werden schon seit 1973 keine Bleileitungen mehr verbaut, so dass nur Eigentümer:innen von davor errichteten Altbauten betroffen sind. Da Bleileitungen sehr korrosionsbeständig sind, können sie in diesen Gebäuden durchaus noch vorhanden sein.
10. Kfz-Steuer ab 2026 nur noch als Einmalzahlung möglich
Bisher konnten Autofahrende ihre Kfz-Steuer ab einer Höhe von jährlich 500 Euro mit einem Aufschlag von 3 % halbjährlich begleichen. Betrug die Kfz-Steuer mehr als 1.000 Euro, war sogar eine vierteljährliche Zahlweise mit einem Ratenaufschlag von 6 % möglich.
Mit dem neuen Jahr entfallen diese Möglichkeiten. Die Kfz-Steuer kann ohne Ausnahme nur noch als einmaliger Jahresbetrag bezahlt werden. Das betrifft allerdings nicht die E-Autos, sie bleiben weiterhin von der Kfz-Steuer befreit.
11. Führerschein Ausstellungsjahr 1999 – 2001: Tausch bis 19. Januar 2026
Alte Papierführerscheine und Scheckkartenführerscheine ohne Ablaufdatum müssen nach und nach gegen neue fälschungssichere Führerscheine ausgetauscht werden. Bis wann der alte Führerschein ersetzt sein muss, richtet sich nach dem Ausstellungsdatum, nicht nach dem Erteilungsdatum.
Bis zum 19. Januar 2026 müssen die Führerscheine, die im Zeitraum von 1999 bis 2001 ausgestellt wurden, ausgetauscht worden sein. Für die Ausstelljahre 2002 – 2004 gilt der Stichtag 19. Januar 2027.
Ausgenommen sind Führerscheininhaber:innen, die vor 1953 geboren worden sind. Sie müssen ihre Fahrerlaubnis erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.
12. Neue Förderung für E-Autos geplant
Die Bundesregierung plant zum 1. Januar eine neue Kaufprämie für Elektroautos einzuführen. Besonders Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen sollen damit unterstützt werden. Zudem profitieren Familien mit Kindern verstärkt von der Förderung.
Der Kauf eines reinen E-Autos und wahrscheinlich auch Plug-In Hybrids bis zu einem Nettolistenpreis von 45.000 Euro (53.550 Euro brutto) soll mit einer Prämie von 3.000 Euro pro Haushalt ohne Kinder und bis zu max. 4.000 Euro pro Haushalt mit Kindern (500 Euro pro Kind) unterstützt werden. In den Genuss der Förderung kommen Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Mit jedem Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.000 Euro.
Liegt das monatliche Nettoeinkommen eines Haushaltes unter 3.000 Euro, erhöht sich die Förderung um weitere 1.000 Euro (Einkommensbonus).
Zusammengefasst beträgt der maximale Förderbetrag für einen Haushalt mit einem Nettoeinkommen von unter 3.000 Euro und mit zwei oder mehr Kindern 5.000 Euro
Unklar ist noch, ob nur Fahrzeuge aus bestimmten Herkunftsländern (EU) gefördert werden sollen.
13. Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie: 7 Prozent
Während der Corona-Pandemie wurde zur Entlastung der Gastronomie die Mehrwertsteuer auf Speisen von 19 auf 7 Prozent gesenkt (anfänglich von Juli bis Ende Dezember 2020 sogar auf 5 Prozent). Nach mehrmaliger Verlängerung endete diese Corona-Hilfe zum 31.12.2023. Ab 2024 wurde auf Speisen wieder eine Steuer von 19 Prozent erhoben.
Aber auch nach Ende der Corona-Pandemie steht die Gastronomie vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen - hohe Energiekosten, stetig steigende Lebensmittelpreise und kontinuierliche Anpassung der Mindestlöhne.
Um hier eine Entlastung zu schaffen, wird die Mehrwertsteuer auf Speisen wieder auf 7 Prozent gesenkt. Für Getränke gilt weiterhin der bisherige Prozentsatz von 19 Prozent.
Neben den Restaurants profitieren von der Senkung der Umsatzsteuer auch Bäckereien, Metzgereien, der Lebensmitteleinzelhandel, Catering-Anbieter sowie die Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.
14. Pendlerpauschale steigt einheitlich auf 38 Cent
Bisher konnten Pendler:innen die ersten 20 km ihrer Strecke zur Arbeitsstelle mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer absetzen. Erst ab dem 21. Kilometer galt ein erhöhter Betrag von 38 Cent, der steuerlich geltend gemacht werden konnte.
Ab 2026 wird die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) einheitlich mit 38 Cent vom ersten Kilometer an berechnet. Das bedeutet, dass pro Tag bei einer Entfernung zur Arbeitsstätte von 20 oder mehr Kilometern 1,60 Euro pro Fahrt mehr abgesetzt werden können. Bei rund 220 Arbeitstagen ergibt das eine um 352 Euro erhöhte Pendlerpauschale.
Nach wie vor gilt, es darf immer nur die einfache Strecke angesetzt werden.
15. Keine Erhöhung des Bürgergeldes
Nach 2025 werden die Regelsätze für das Bürgergeld und die Sozialhilfe auch 2026 nicht erhöht. Damit erhalten z. B. Alleinstehende monatlich weiterhin 563 Euro. Begründet wird dies mit einer stagnierenden bzw. gesunkenen Inflationsrate. 2023 und 2024 hatten noch hohen Inflationsraten zu starken Erhöhungen der Regelsätze geführt.

Mit dem neuen Jahr treten neue Rahmenbedingungen in Kraft, die auch Wohneigentümer:innen betreffen. Diese Veränderungen bieten viele Möglichkeiten – von finanziellen Entlastungen bis hin zu Investitionen in mehr Nachhaltigkeit und Klimaschutz.
Egal, welche Anpassungen künftig auf dein Zuhause zukommen: Wir unterstützen dich dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen. Unsere Berater:innen stehen dir persönlich zur Seite und helfen dir, Modernisierungsvorhaben vorausschauend und sinnvoll umzusetzen.

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