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Arbeitgeberbeteiligung

Freiwillige oder tariflich geregelte Zahlung des Arbeitgebers zur Unterstützung von Sparverträgen, z. B. bei vermögenswirksamen Leistungen.

Unter dem Begriff Arbeitgeberbeteiligung versteht man die freiwillige oder tariflich geregelte finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers an bestimmten Spar- oder Vorsorgeleistungen seiner Mitarbeitenden. Besonders verbreitet ist dies im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen (VL). Hier zahlt der Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich in einen Bausparvertrag, einen Fondssparplan oder ähnliche Anlageformen ein. Der Betrag fließt direkt in den Sparvertrag und wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlt. Diese Beteiligung kann durch staatliche Förderungen wie die Arbeitnehmersparzulage weiter aufgewertet werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren so doppelt: Sie sparen für die Zukunft und erhalten dabei sowohl Unterstützung vom Arbeitgeber als auch vom Staat.



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