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Arbeitnehmersparzulage

Eine staatliche Förderung auf vermögenswirksame Leistungen für Personen deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet.

Die Arbeitnehmersparzulage ist eine staatliche Förderung für alle, die vermögenswirksame Leistungen (VL) erhalten und bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Sie wird auf Einzahlungen in Bausparverträge, Aktienfonds oder andere Sparformen gewährt. Bei einem Bausparvertrag beträgt die Zulage 9 Prozent auf maximal 470 Euro im Jahr für Alleinstehende und 940 Euro im Jahr für Verheiratete/Verpartnerte – also bis zu 43 Euro/86 Euro jährlich. Voraussetzung: Das zu versteuernde Jahreseinkommen liegt bei Ledigen unter 40.000 Euro, bei Verheirateten unter 80.000 Euro. Die Zulage muss über die Einkommenssteuererklärung beantragt werden. Wer die Bedingungen erfüllt, erhält die Förderung direkt auf seinen Sparvertrag gutgeschrieben. Besonders junge Menschen profitieren davon, denn schon kleine Sparbeiträge können durch Zuschüsse und Zinsen schnell wachsen.



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