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Einkommensgrenze

Ein Schwellenwert beim zu versteuernden Einkommen, der über die Förderfähigkeit bei staatlichen Leistungen entscheidet.

Die Einkommensgrenze spielt bei vielen staatlichen Förderprogrammen – etwa der Wohnungsbauprämie oder der Arbeitnehmersparzulage – eine zentrale Rolle. Nur wer mit seinem zu versteuernden Einkommen unterhalb bestimmter Schwellen liegt, hat Anspruch auf diese Unterstützungen. Die Höhe der Grenze variiert je nach Förderart und Familienstand. Beispielsweise liegt die Grenze für die Arbeitnehmersparzulage bei Alleinstehenden bei 40.000 Euro und bei Verheirateten bei 80.000 Euro jährlich. Bei der Wohnungsbauprämie gelten andere Beträge (alleinstehend: 35.000 Euro, verheiratet/verpartnert: 70.000 Euro jährlich). Wichtig: Entscheidend ist immer das zu versteuernde Einkommen, das Bruttoeinkommen kann je nach Familiensituation deutlich höher ausfallen. Wer nahe an der Einkommensgrenze liegt, sollte regelmäßig prüfen, ob er die Voraussetzungen für eine Förderung noch erfüllt und so bares Geld sichern.



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