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Freibeträge

Gesetzlich festgelegte Beträge, bis zu denen Kapitaleinkünfte steuerfrei bleiben – z. B. der Sparerpauschbetrag.

Freibeträge sind gesetzlich festgelegte Beträge, bis zu deren Höhe bestimmte Einkünfte oder Vermögensbestandteile steuerfrei bleiben. Im Kontext von Kapitalerträgen ist insbesondere der Sparerpauschbetrag relevant: 1.000 Euro jährlich für Alleinstehende bzw. 2.000 Euro für Ehepaare. Wer einen Freistellungsauftrag bei seiner Bank einreicht, kann Kapitalerträge bis zu dieser Grenze steuerfrei erhalten. Freibeträge spielen auch bei staatlichen Förderungen oder der Einkommensteuer eine Rolle, etwa bei der Berechnung der zumutbaren Belastung. Sie helfen, das zu versteuernde Einkommen zu reduzieren und somit Steuern zu sparen. Wer seine persönlichen Freibeträge kennt und nutzt, kann von einer spürbaren finanziellen Entlastung profitieren.



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