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Freistellungsauftrag

Ein Auftrag an die Bank, Kapitalerträge bis maximal zum Sparerpauschbetrag steuerfrei zu stellen.

Ein Freistellungsauftrag ist ein Formular, mit dem Sparerinnen und Sparer ihre Bank beauftragen, Kapitalerträge – wie Zinsen oder Dividenden – bis maximal zum gesetzlichen Sparerpauschbetrag steuerfrei zu stellen. Ohne einen solchen Auftrag behält die Bank automatisch die Abgeltungssteuer ein und führt sie ans Finanzamt ab. Der Freistellungsauftrag kann individuell auf ein Institut begrenzt oder aufgeteilt werden, etwa wenn man Konten bei mehreren Banken hat. Wichtig: Die Gesamtsumme darf den Freibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Ehepaaren) nicht überschreiten. Der Auftrag kann jederzeit angepasst oder widerrufen werden und ist ein einfaches Mittel, um Kapitalerträge effizient zu optimieren.



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