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Gesetzliche Einlagensicherung

Eine Absicherung von Bankguthaben bis 100.000 Euro pro Person und Bank im Insolvenzfall.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt das Guthaben von Bankkundinnen und -kunden im Falle einer Bankeninsolvenz. In Deutschland sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Person und Bank gesetzlich abgesichert – unabhängig davon, ob es sich um Girokonten, Tagesgeld, Festgeld oder Bausparguthaben handelt. Diese Sicherheit wird durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken gewährleistet. Darüber hinaus gibt es oft zusätzliche, freiwillige Sicherungssysteme der Bankenverbände, die noch höhere Beträge absichern. Für Sparerinnen und Sparer bedeutet das: Auch in wirtschaftlich turbulenten Zeiten ist ihr Geld bis zur gesetzliche Einlagensicherung bei einer seriösen Bank grundsätzlich geschützt. Ein wichtiger Faktor bei der Wahl des Finanzinstituts – gerade bei größeren Sparbeträgen oder langfristigen Anlagezielen.



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