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Sondertilgungsrecht

Das vertraglich festgelegte Recht, ein Darlehen vorzeitig ohne Zusatzkosten teilweise zurückzuzahlen.

Das Sondertilgungsrecht beschreibt die vertraglich vereinbarte Möglichkeit, zusätzlich zu den regulären Raten freiwillige Zahlungen auf ein Darlehen zu leisten – ohne dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen zu müssen. Es ermöglicht Kreditnehmenden, ihre Restschuld schneller zu reduzieren und somit Zinskosten zu sparen. In vielen Baufinanzierungsverträgen ist ein jährlicher Sondertilgungsbetrag von bis zu fünf Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme vorgesehen. Wichtig: Dieses Recht sollte schon bei Vertragsabschluss vereinbart werden, da es nicht automatisch besteht. Wer mit unerwarteten Einnahmen wie Boni, Erbschaften oder Verkäufen rechnet, sollte das Sondertilgungsrecht als wichtigen Bestandteil seiner Finanzierungsstrategie berücksichtigen.



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