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Zweckbindung

Die Vorgabe, dass Fördermittel oder Darlehen nur für bestimmte Zwecke, z. B. wohnwirtschaftliche Maßnahmen, verwendet werden dürfen.

Die Zweckbindung beschreibt die vertragliche Vorgabe, dass ein Darlehen oder eine staatliche Förderung ausschließlich für einen bestimmten Verwendungszweck eingesetzt werden darf – meist für wohnwirtschaftliche Maßnahmen. Beispiele sind der Kauf, Bau oder die Modernisierung einer Immobilie. Wird die Zweckbindung missachtet, können Fördergelder zurückgefordert oder Strafzinsen fällig werden. Auch bei Bausparverträgen spielt die Zweckbindung eine Rolle: Nur wenn das Guthaben für förderfähige Maßnahmen genutzt wird, bleiben staatliche Zuschüsse wie die Wohnungsbauprämie erhalten. Wer Fördermittel oder zweckgebundene Kredite nutzt, sollte die Bedingungen sorgfältig prüfen und die Verwendung entsprechend dokumentieren.



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