Freistellungsauftrag

Seit 2009 wird auf Kapitalerträge wie z. B. Zinsen auf deinem Bausparkonto eine Abgeltungssteuer von pauschal 25 % erhoben. Die Beträge werden von den Bausparkassen und Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Es gibt aber den Sparer-Pauschbetrag, also einen Freibetrag, für den keine Abgeltungssteuer fällig wird. Die Freibeträge für Singles gelten bis 1.000 Euro pro Jahr und für zusammen veranlagte Ehegatten oder Lebenspartner bis 2.000 Euro pro Jahr.
Um diese Freibeträge bei uns geltend zu machen, musst du einen Freistellungsauftrag bei uns einreichen.

Wichtig: Erzielst du bei mehreren Bausparkassen oder Banken Kapitalerträge, musst du bei jedem Finanzinstitut einen separaten Freistellungsauftrag einreichen. Insgesamt darf dabei der Freibetrag von 1.000 Euro (bzw. 2.000 Euro bei Verpartnerten) nicht überschritten werden.

Folgende Angaben werden unter anderem gebraucht:
Deine Steuer-Identifikationsnummer (ohne diese ist dein Auftrag nicht wirksam, du findest sie auf allen Schreiben von deinem Finanzamt), die Höhe des Sparer-Pauschbetrages und ob der Auftrag befristet oder bis auf Widerruf gilt.

 

 

Übrigens, in unserem Kundenportal kannst du jederzeit online deinen Freistellungsauftrag erteilen.
Hier geht es zur Registrierung.

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